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Anrechenbare ausländische Steuer - Anlage KAP

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    Anrechenbare ausländische Steuer - Anlage KAP

    Hallo,

    in Zeile 52 kann man die Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer eintragen. MeinElster erwartet aber dazu einen Eintrag in Zeile 7, denn es wird ein Fehler angezeigt, weil keine Kapitalerträge angegeben sind. Wenn ich dort etwas eintrage, dann muss ich einen der beiden möglichen Anträge (z.B. Günstigerprüfung) stellen, das bringt mich aber nicht weiter, weil meine inländischen Kapitalerträge geringer als der pauschale Freibetrag sind und deshalb keine inländische Quellensteuer einbehalten wurde. Wie ist die ausländische Quellensteuer einzutragen, damit sie mit der Einkommensteuerschuld und nicht mit der einbehaltenen inländischen Quellensteuer verrechnet wird?

    #2
    Anrechenbare ausländische Quellensteuer kann nur auf tatsächlich gezahlte Abgeltungssteuer im selben Kalenderjahr angerechnet werden.

    Wenn man aber unter dem Sparerpauschbetrag geblieben ist, und daher gar keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde, dann kann auch keine Anrechnung erfolgen.
    In so einem Fall ist dann leider keine Anrechnung möglich und die anrechenbare ausländische Quellensteuer verfällt, da sie nicht in Folgejahre vorgetragen werden kann.

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      #3
      Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, ich habe es befürchtet.

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