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    Gefundene Hinweise im Prüfungsmodus ??

    Hallo!
    Habe folgende 2 Hinweise erhalten :

    Keine Fehler gefunden

    Gefundene Hinweise
    • Hinweis Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).

      Mögliche Fehlerquellen
    • Hinweis Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (Ehefrau/Person B).

      Mögliche Fehlerquellen
    Hat jemand bitte einen Tipp für mich ?
    Danke im Voraus !
    LG Senta

    #2
    Werbungskosten zu Versorgungsbezügen sind jeweils in Zeile 91 der Anlage N zu erklären.

    Versorgungsempfänger können nach meiner Erfahrung ohnehin nur Beiträge zu Berufsverbänden und anteilige Kontoführungsgebühren geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      habe die Ursache gefunden: Ich hatte die Kontoführungsgebühren von meiner Frau und mir bei den Werbungskosten eingetragen. Habe diese gelöscht und jetzt sind die beiden Hinweise weg!
      Also trage ich die Gebühren in Zeile 91 der Anlage N ??
      Zur Info: Meine Frau ist Rentnerin, ich bin Pensionär !
      LG Senta

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        #4
        Rentenbezieher müssten eventuelle Werbungskosten von mehr als 102,00 € in der Anlage R erklären und zwar bei Altersrenten in Zeile 22 .

        Wenn du selbst auch nicht über 102,00 € kommst, musst du in Zeile 91 der Anlage N auch nichts eintragen. Mit Kontogebühren allein ist das unwahrscheinlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das sind ja nur 16,00 € für jeden ! Also lass ich alles weg !!
          Nochmals vielen Dank für Deine Hinweise!
          Bleib gesund !!
          LG Senta

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            #6
            Also lass ich alles weg !!
            Genauso machst du das! Solche Minibeträge wirken sich wegen der Werbungskostenpauschalen von 102,00 € ja steuerlich nicht aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke !

              LG Senta !
              LG Senta

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