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Auch Kosten angeben, die mir vom Arbeitgeber erstattet wurden?

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    Auch Kosten angeben, die mir vom Arbeitgeber erstattet wurden?

    Hallo zusammen.

    Ich wollte nur noch mal sicher gehen dass ich das richtig verstanden habe:

    Ich darf in der Steuererklärung keine Kosten/Ausgaben angeben, die mir der Arbeitgeber erstattet hat oder?
    Wie ist das mit Fahrkosten wenn ich vom Arbeitgeber einen Anteil bekomme?
    Und meinen Wohnheim Aufenthalt während der Berufsschule zahlt auch der Arbeitgeber folglich darf ich das auch nicht angeben oder?

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Juli

    #2
    Es kommt darauf an. Wenn steuerfreie AG-Erstattungen auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, musst du auch deine Werbungskosten erklären.

    Wenn die AG-Erstattung unter den steuerrechtlich zulässigen Ansätzen bleibt, macht die Geltendmachung ebenfalls Sinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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