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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    ich habe zum ersten Mal meine Steuererklärung gemacht und bin eben fertig geworden.
    Nun habe ich mir die Steuerberechnung angesehen und verstehe eine Position nicht.

    Ich hatte 2019 Kinderbetreuungskosten von insgesamt 1330 € (Kindergarten und Hort, also zwei Positionen).
    Nun habe ich gelesen, dass 2/3 davon berücksichtigt werden, also in meinem Fall 886 €.

    In meiner Steuerberechnung stehen unter Kinderbetreuungskosten nun aber nur 86€.
    Woran liegt das?

    Ich habe es schon mehrmals versucht zu aktualisieren, indem ich das Formular neu berechnen lies, es stehen jedes Mal 86 € statt 886 € da.

    Das ist ein gravierender Unterschied, was meine Rückzahlung anbelangt.

    Hat jemand evtl. eine Idee, womit dies zusammenhängen könnte?

    Ich danke jedem für Antworten!

    #2
    Hallo,

    taucht der Fehler bei beiden Erklärungen auf?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Eingabefehler bei den Kinderbetreuungskosten (NULL vergessen)?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Hattest Du vielleicht nur 133 beantragt, also eine Null vergessen?

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          #5
          Machst du deine Erklärung eigentlich doppelt? Einmal mit ElsterFormular und außerdem mit Mein ELSTER?

          Was passiert, wenn du die Gesamtsumme von 1.330,00 € als eine Position einträgst?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            nein ich habe keine Null vergessen, es steht als Summe 1330 € da.
            Das ist es ja, was ich nicht verstehe.

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              #7
              Ich konnte den Fehler in EF nicht nachstellen, bei mir werden die Kinderbetreuungskosten zutreffend mit 887 € ausgewiesen.

              - Deine Eingabewerte inklusive der jeweiligen Datumsangaben sind korrekt?
              - liegt ein gemeinsamer Haushalt der Eltern vor?
              - Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?
              - wurden Angaben zur Aufteilung der Kinderbetreuungskosten gemacht?

              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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              Kommentar


                #8
                Doppelpost, den gibt's auch unter ME. Bitte zusammenführen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Doppelpost, den gibt's auch unter ME. Bitte zusammenführen.
                  Ich habe die Themen jetzt unter Mein ELSTER zusammengeführt, ohne genau zu wissen, ob wirklich Mein ELSTER für die Erklärung verwendet wird.

                  Unter ElsterFormular wird auch bei Aufteilung auf 2 Positionen richtig gerechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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