Ich habe eine Wohnung gekauft incl. Möblierung. Diese ist lt. Notarvertrag 10.000,- € wert. Diese bewegliche Wirtschaftsgüter möchte ich absetzen und zwar über 5 Jahre je 2000,- €. Wo muss ich dies eintragen ?
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Keine Ankündigung bisher.
AfA bewegliche Wirtschaftsgüter Anlage V
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Wenn vermietet, dann Anlage V Zeile 36! Was die AfA-Zeiträume angeht, wirst du dich an die amtlichen Tabellen halten müssen.
Für Einbauküchen z. B. sind das 10 Jahre, also 120 Monate!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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