AfA bewegliche Wirtschaftsgüter Anlage V

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  • simes
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2020
    • 2

    #1

    AfA bewegliche Wirtschaftsgüter Anlage V

    Ich habe eine Wohnung gekauft incl. Möblierung. Diese ist lt. Notarvertrag 10.000,- € wert. Diese bewegliche Wirtschaftsgüter möchte ich absetzen und zwar über 5 Jahre je 2000,- €. Wo muss ich dies eintragen ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Wenn vermietet, dann Anlage V Zeile 36! Was die AfA-Zeiträume angeht, wirst du dich an die amtlichen Tabellen halten müssen.

    Für Einbauküchen z. B. sind das 10 Jahre, also 120 Monate!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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