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Sind die gezahlten Beiträge zur Lebensversicherung mit den in Anlage AV geleisteten Altersvorsorgebeiträge abgegolten oder kann ich die gezahlten monatlichen Beträge irgendwo ansetzen?
Beiträge zu einer Lebensversicherung kann man nur noch geltend machen, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurde (Zeile 49 Anlage Vorsorgeaufwand).
Mit den Altersvorsorgebeiträgen für eine sog. Riesterrente hat das nichts zu tun.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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