Hallo liebes Forum,
angenommen ich habe für ein Unternehmen mit Sitz in Niederlanden zwei Rechnungen gestellt.
1. IT-Support - 200 EUR
2. Software (individualsoftware nach Kundenwunsch, Übermittlung rein elektronisch) - 500 EUR
Meiner Ansicht nach fällt beides unter die Kategorie "sonstige Leistung" und so würde ich es auch in der zusammenfassenden Meldung später deklarieren.
Beide Rechnungen fallen unter Reverse-Charge und so habe ich es auch auf den Rechnung vermerkt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung in ELSTER muss ich diese zwei Rechnungen ebenfalls berücksichtigen.
Bevor ich nun ein falsches Feld erwische, wollte ich gerne Eure Meinung hören.
Den Betrag über 700 EUR würde ich eintragen unter
3 - Lieferungen und sonstige Leistungen
......Zeile 20 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
....... Feld 41
Was mich jedoch irritiert ist, dass die Seite "Lieferungen und _sonstige Leistungen_" heißt.
Zeile 20 spricht aber von Lieferungen.
Beides ist meiner Ansicht nach wie oben geschrieben eine Leistung.
Ist das Feld dennoch richtig?
Zeile 21 und 22 betreffen Fahrzeuge
Zeile 23 klingt nach der Elster-Hilfe auch nicht korrekt
Zeile 24 Grundstücksvermietung, Arzt / sonstige heilberufliche Tätigkeit ist es definitiv auch nicht
Danke Euch im Voraus
Peter
angenommen ich habe für ein Unternehmen mit Sitz in Niederlanden zwei Rechnungen gestellt.
1. IT-Support - 200 EUR
2. Software (individualsoftware nach Kundenwunsch, Übermittlung rein elektronisch) - 500 EUR
Meiner Ansicht nach fällt beides unter die Kategorie "sonstige Leistung" und so würde ich es auch in der zusammenfassenden Meldung später deklarieren.
Beide Rechnungen fallen unter Reverse-Charge und so habe ich es auch auf den Rechnung vermerkt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung in ELSTER muss ich diese zwei Rechnungen ebenfalls berücksichtigen.
Bevor ich nun ein falsches Feld erwische, wollte ich gerne Eure Meinung hören.
Den Betrag über 700 EUR würde ich eintragen unter
3 - Lieferungen und sonstige Leistungen
......Zeile 20 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
....... Feld 41
Was mich jedoch irritiert ist, dass die Seite "Lieferungen und _sonstige Leistungen_" heißt.
Zeile 20 spricht aber von Lieferungen.
Beides ist meiner Ansicht nach wie oben geschrieben eine Leistung.
Ist das Feld dennoch richtig?
Zeile 21 und 22 betreffen Fahrzeuge
Zeile 23 klingt nach der Elster-Hilfe auch nicht korrekt
Zeile 24 Grundstücksvermietung, Arzt / sonstige heilberufliche Tätigkeit ist es definitiv auch nicht
Danke Euch im Voraus
Peter
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