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Einspruchbescheid nicht per Elster?

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    Einspruchbescheid nicht per Elster?

    Hallo Teilnehmer,
    Ist es richtig, dass Bescheide, die man aufgrund eines Einspruchs erhält, nicht von der Finanzverwaltung elektronisch (per Elster) bereitgestellt werden? Das jedenfalls war die Aussage eines Finanzbeamten!
    Vielen Dank für Antworten!

    #2
    AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

    Ja das ist richtig.

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      #3
      AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

      Gibt es da irgendwo was zum Nachlesen?

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        #4
        AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

        Zitat von iosbahr Beitrag anzeigen
        Gibt es da irgendwo was zum Nachlesen?
        Hallo,

        ja. Hier im Forum u.a. die Antwort von L. E. Fant

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

          Zitat von iosbahr Beitrag anzeigen
          Gibt es da irgendwo was zum Nachlesen?
          Gibt es, aber viel ist das bisher nicht!

          Die rechtsverbindliche elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten, sprich die Öffnung der elektronischen Kommunikation vom Finanzamt zum Steuerpflichtigen ist nach der aktuellen Gesetzeslage

          zwar grundsätzlich zulässig, aber faktisch wird das vielleicht gegen Ende 2019 in die praktische Umsetzung gehen. Ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen geht das aber vorerst auch dann nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

            Zitat von iosbahr Beitrag anzeigen
            Das jedenfalls war die Aussage eines Finanzbeamten!
            Und warum glaubt man ihm nicht ???

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              #7
              AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

              Nach nochmaligem Lesen interpretiere ich die Frage so, dass es wohl gar nicht um einen echten Einspruchsbescheid geht, sondern die Bescheiddaten von geänderten Steuerbescheiden gemeint sind.

              Ist es richtig, dass Bescheide, die man aufgrund eines Einspruchs erhält, nicht von der Finanzverwaltung elektronisch (per Elster) bereitgestellt werden?
              Die werden momentan auch nicht bereitgestellt und da gibt es durchaus etwas zum Nachlesen:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post251861
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Einspruchbescheid nicht per Elster?

                Vielen Dank für die Antworten!!!

                Kommentar

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