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EÜR als Freiberufler

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    EÜR als Freiberufler

    Ich nochmal zum Thema EÜR.

    Wo werden die Einnahmen, die für mich als Heilpraktiker steuerfrei sind denn eingetragen?
    Es sind doch nicht Einnahmen eines Kleinunternehmers, oder? Also nicht Zeile 11?

    - - - Aktualisiert - - -

    Danke, hat sich erledigt...

    #2
    AW: EÜR als Freiberufler

    Wie das einzutragen ist, hatte ich in einem anderen Thread schon geschrieben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EÜR als Freiberufler

      Ok, aber jetzt sehe ich gerade bei der Berechnung, dass die Einkünfte in Zeile 12 nicht hinzugerechnet werden, das Programm nur den Betrag in Zeile 11 berücksichtigt, und somit ein Verlust entseht.
      In Zeile 12 heißt es ja auch: "davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG"

      - - - Aktualisiert - - -

      Ich kopiere hier mal die Daten der Berechnung rein:

      1. Gewinnermittlung
      Betriebseinnahmen
      11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) 1.789,35
      12 davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG 28.749,43
      22 Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 71) 1.789,35
      Betriebsausgaben
      Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (ohne häusliches Arbeitszimmer)
      37 Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke 5.123,13
      Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
      40 Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) 506,11
      41 Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen 1.638,07
      42 Fortbildungskosten (ohne Reisekosten) 3.259,00
      45 Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge) 227,59
      46 Werbekosten (zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) 368,60
      52 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben 436,20
      Summe Betriebsausgaben
      65 Summe Betriebsausgaben (Übertrag in Zeile 72) 11.558,70
      Ermittlung des Gewinns
      Überträge
      71 Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 22) 1.789,35
      72 abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 65) 11.558,70
      Korrigierter Gewinn/Verlust
      80 Korrigierter Gewinn/Verlust -9.769,35
      Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust
      82 Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG -9.769,35
      84 Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust -9.769,35

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR als Freiberufler

        In Zeile 11 ist doch der Gesamtbetrag zu erklären, das ist die Summe, nämlich 28.749,43 + 1.789,35!

        Es heißt doch deshalb auch in Zeile 12: davon nicht steuerbare ...
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR als Freiberufler

          Verstehe!

          Danke!

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            #6
            AW: EÜR als Freiberufler

            Hast du schon deine Antwort bekommen?

            Kommentar


              #7
              AW: EÜR als Freiberufler

              Zitat von Putin Beitrag anzeigen
              Hast du schon deine Antwort bekommen?
              Hör auf hier zu spammen!

              Kommentar


                #8
                AW: EÜR als Freiberufler

                Hallo,

                die Sperre verhindert weiteren Spam unter demselben Usernamen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  Charlie24 hallo,
                  Ich finde nicht, wo ich die Einnahmen als Heilpraktiker eingeben kann, die ja nicht Umsatzsteuerpflichtig sind, ohne Fehlermeldungen zu bekommen.
                  Hab einiges versucht, zb. Zeile 11 mit Eintrag bei Ust. 0, oder gesamtbetrag in zeile 11 und auch in Zeile 12, immer Fehlermeldung. Ich bin auch nicht als Kleinstunternehmen geführt.

                  kannst vielleicht nochmal auf den Thread verlinken, wo du das 2018 schonmal geschrieben hast, ich hab da nichts mehr gefunden.
                  danke,
                  viele grüsse

                  Kommentar


                    #10
                    Die steuerfreien Umsätze sind doch weiter unten, in Zeile 15!

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      alle Jahre wieder...
                      Diesmal ist es so, dass ich zu meiner freiberuflichen Tätigkeit(Heilberufe) noch ein technisches Nebengewerbe angemeldet habe. In diesem hatte ich bisher noch keine Einnahmen zu verbuchen - wohl aber Ausgaben und Investitionen.
                      Wie bringe ich das jetzt im Elster unter?
                      Und habe ich diese Ausgaben dann per Entnahmen und Einlagen zu bewerkstelligen?

                      Vielen Dank schon mal im Voraus, schöne Grüße, Quax

                      Kommentar


                        #12
                        Ich verstehe die Frage jetzt nicht wirklich:
                        Unterbringen tust Du das, indem du in einer weitere Anlage EÜR für den neuen Betrieb die Ausgaben an den passenden Positionen einträgst.
                        Und ob Du die Ausgaben dann per Entnahmen und Einlagen bewerkstelligst, ist eine rein steuerliche Frage. Wir wissen doch nicht, wie Du die Zahlungen physisch bewerkstelligst und ob Du eine separate Kasse und Betriebskonto dafür hast.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Hallo Picard,
                          danke für die schnelle Antwort und für die Rückfrage!
                          Also nein, ich habe dafür kein eigenes Konto, habe nur ein einziges. Dann Einlagen? Die steuerlich als Verlust gelten?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Quax Beitrag anzeigen
                            Hallo Picard,
                            danke für die schnelle Antwort und für die Rückfrage!
                            Also nein, ich habe dafür kein eigenes Konto, habe nur ein einziges. Dann Einlagen? Die steuerlich als Verlust gelten?
                            Hallo,

                            Einlage als Verlust? Wie das denn?

                            Ausgaben mindern deinen Gewinn.
                            Einnahmen vermehren den Gewinn.

                            EÜR = Einnahmen-ÜberschussRechnung
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Einlagen und Entnahmen sind gewinnneutral.

                              Wenn Du eine Betriebskasse hast, aus der Du Briefmarken für 5 € kaufst, dann sind das 5 € Betriebsausgaben für das Porto und 5 € gewinneutrale Kassenminderung. Wenn Du aber gleichzeitig (gedanklich), weil die Betriebskasse leer ist, 5 € aus Deinem privaten Portemonaie nimmst und daher die Kasse vorher und nachher leer ist, dann hast Du die 5 € Betriebsausgaben für Porto und gewinneutrale Privateinlage von 5 € in Dein Betriebsvermögen. Wenn Du das Porto vom privaten Girokonto aus zahlst (Überweisung oder Girocard-Zahlung), gilt natürlich das Gleiche.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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