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Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

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    Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

    Hallo an die Gruppe,

    Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungssteuer, das ist klar. Wie ist der Gewinn aus dem Erwerb von Mitarbeiteraktien (Depot USA) richtig zu ermitteln.

    Beispiel (zur Vereinfachung angenommener Wechselkurs USD/EUR 1:1)

    Firmenaktie beim Kauf am 2.1.18:
    Fair market value: 100 USD
    Purchase price (Mitarbeitervorzugspreis): 85 USD

    Szene 1) Fair market value und selling price: 100 USD am 10.12.18

    Über das Gehalt im Januar durch den Arbeitgeber Geldwert versteuert: 15 EUR (zur Vereinfachung angenommener Wechselkurs 1:1) zum individuellen Steuersatz von 30%=4,50
    plus Sozialabgaben auf den Betrag.

    Es ist ja bezogen auf den FMV kein Gewinn erzielt worden. Wären entsprechend 0 EUR über KAP zu versteuern? Oder müssen die 15 EUR nochmal versteuert werden, das heisst Abgeltungssteuer zusätzlich zur Einkommensteuer? Dann wären auf die 15 EUR 55 % Steuern angefallen (Soli und Kirche noch zusätzlich).

    Szene 2) Fair market value und selling price: 85 USD am 10.12.18

    Es ist bezogen auf den Marktwert ein Verlust von 15 EUR entstanden. Bezogen auf den Kaufpreis 0 EUR Unterschied, jedoch sind ja bereits im Januar 15 EUR versteuert worden. Können die 15 EUR als Verlust in KAP angegeben werden?

    Aus meinem Verständnis heraus wäre die Aktie wie folgt zu betrachten:

    Die Differenz aus Vorzugspreis und Marktpreis ist beim Erwerb der Aktie über das Gehalt zu versteuern. Für die Versteuerung von Gewinn oder Verlust sind die Marktpreise Ankauf/Verkauf heranzuziehen. Ist das so richtig? (Die Depotbank in den USA weist keinen Gewinn oder Verlust aus)

    Vielen Dank für Hilfe

    turbanne
    Zuletzt geändert von Gast; 25.11.2018, 08:13.

    #3
    AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

    Hallo Korsika,

    vielen Dank. Demnach liege ich mit meinem Verständnis zur Situation ja richtig.

    Grüße von turbanne

    P.S. Hat vielleicht noch jemand einen Tipp, auf welchen § sich das beziehen lässt?

    Kommentar


      #4
      AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

      Wir befinden uns hier in einem Softwareforum, in dem die elektronische Steuererklärung behandelt wird.

      Kommentar


        #5
        AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

        Zitat von turbanne Beitrag anzeigen
        Hallo an die Gruppe,

        Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungssteuer, das ist klar. Wie ist der Gewinn aus dem Erwerb von Mitarbeiteraktien (Depot USA) richtig zu ermitteln.

        Beispiel (zur Vereinfachung angenommener Wechselkurs USD/EUR 1:1)

        Firmenaktie beim Kauf am 2.1.18:
        Fair market value: 100 USD
        Purchase price (Mitarbeitervorzugspreis): 85 USD

        Szene 1) Fair market value und selling price: 100 USD am 10.12.18

        Über das Gehalt im Januar durch den Arbeitgeber Geldwert versteuert: 15 EUR (zur Vereinfachung angenommener Wechselkurs 1:1) zum individuellen Steuersatz von 30%=4,50
        plus Sozialabgaben auf den Betrag.

        Es ist ja bezogen auf den FMV kein Gewinn erzielt worden. Wären entsprechend 0 EUR über KAP zu versteuern? Oder müssen die 15 EUR nochmal versteuert werden, das heisst Abgeltungssteuer zusätzlich zur Einkommensteuer? Dann wären auf die 15 EUR 55 % Steuern angefallen (Soli und Kirche noch zusätzlich).

        Szene 2) Fair market value und selling price: 85 USD am 10.12.18

        Es ist bezogen auf den Marktwert ein Verlust von 15 EUR entstanden. Bezogen auf den Kaufpreis 0 EUR Unterschied, jedoch sind ja bereits im Januar 15 EUR versteuert worden. Können die 15 EUR als Verlust in KAP angegeben werden?

        Aus meinem Verständnis heraus wäre die Aktie wie folgt zu betrachten:

        Die Differenz aus Vorzugspreis und Marktpreis ist beim Erwerb der Aktie über das Gehalt zu versteuern. Für die Versteuerung von Gewinn oder Verlust sind die Marktpreise Ankauf/Verkauf heranzuziehen. Ist das so richtig? (Die Depotbank in den USA weist keinen Gewinn oder Verlust aus)

        Vielen Dank für Hilfe

        turbanne
        Hallo,

        jetzt wird es lustig.
        Das läuft ja total aus dem Ruder.
        Lies dir mal die Info zum Anwenderforum durch

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #6
          AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

          Lies dir mal die Info zum Anwenderforum durch
          Welche Info meinst du denn?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #7
            AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

            Hallo,

            mit dieser Frage habe ich nicht gerechnet.
            Aber: Durch anklicken eines Unterforums erhältst du Infos darüber
            Ich habe kein Unterforum über die Besteuerung von Mitarbeiteraktien gefunden.
            Du etwa?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #8
              AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

              Es gibt meiner Meinung nach keine wirklich brauchbaren Infos, wofür das Forum nicht gedacht ist. In der allgemeinen Hilfe steht dazu nämlich nichts:



              Die Hinweise in den Unterforen sind nur zum Teil aussagekräftig. Wenn bei dem Unterforum Allgemein und Projekt steht: Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt,

              muss man sich doch nicht wundern, dass über 90% der Fragen in diesem Unterforum Steuerrecht betreffen und mit ELSTER nichts zu tun haben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #9
                AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt
                Das heißt wir können hier auch nach einer guten App zur Überwachung des Menstruationszyklus fragen?

                Aber halt, jetzt sind wir ja in Mein Elster unterwegs

                Kommentar


                  #10
                  AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

                  Aber halt, jetzt sind wir ja in Mein Elster unterwegs
                  Das ist zwar richtig, hält aber, wie man sieht, niemand davon ab, auch hier Fragen zu stellen, die mit der Webanwendung selbst nichts zu tun haben.

                  Ich glaube auch nicht, dass es gelingen wird, die Fragestellungen im Forum auf den Kernbereich der elektronischen Steuererklärung zu reduzieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #11
                    AW: Gewinn aus Mitarbbeiteraktien richtig ermitteln für Erklärung in Anlage KAP

                    Hallo,
                    aber da muss man eben immer wiedermal darauf hinweisen, dass Steuerberatung hier nicht erfolgen darf.

                    Tschüß

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