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KAP und/oder SO?

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    KAP und/oder SO?

    Ich mache gerade zum ersten mal die Steuererklärung 2017 mit Erträgen bzw. Verlusten aus AUSLÄNDISCHEN Spekulatiosgeschäften. Weiß nun aber nicht, in welche Anlage (und Zeile bzw. Feld) ich folgende Dinge eintragen muss:

    - Ausländische, realisierte Verluste aus Aktienveräußerungen > KAP Feld 18?
    - Ausländischer Spekulationsgewinn > KAP Feld 15?
    - Ausländische Dividenden
    - einbehaltene Steuern (im Ausland)
    - gezahlte Zinsen für ausländische Spekulationsgeschäfte
    - Forex

    Und ist es notwendig einen Verlustvortrag an einer Stelle vorzumerken oder anzumelden?
    Zuletzt geändert von Ulf111; 04.12.2018, 20:00.

    #2
    AW: KAP und/oder SO?

    Keiner eine Idee?

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      #3
      AW: KAP und/oder SO?

      Es gibt eine Anleitung zur Anlage KAP, in der erläutert wird, wo was hingehört.

      Erklären Sie in den Zeilen 14 bis 19 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge beträgt 25 %. Seitens des Finanzamts
      wird dabei anrechenbare ausländische Steuer und eine Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. In diesem Fall ist auch eine Eintragung zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 13 erforderlich.

      Zu den ausländischen Erträgen in Zeile 15 gehören z. B. Erträge aus ausländischen thesaurierten Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot verwahrt werden) und
      Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 15 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.
      Alle Veräußerungstatbestände tragen Sie bitte zusätzlich in die Zeilen 16 bis 18 ein. Einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Fondsanteile, Termingeschäfte,
      weitere Kapitalforderungen jeder Art, fiktive Veräußerungen von Fondsanteilen bei Umwandlung eines Investmentfonds in eine Investitionsgesellschaft). Ermitteln Sie bitte den Gewinn / Verlust aus der
      Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und fügen Sie die Berechnungen auf einem besonderen Blatt bei.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: KAP und/oder SO?

        Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche ANtwort, doch leider konnte ich die Erkenntnisse nicht umsetzen.

        Was mir klar wurde:
        1. ausländische Dividiendenerträge habe ich in Zeile 15 eingetragen
        2. Verluste aus der Veräußerung von Aktien habe ich in Zeile 18 eingetragen

        Was mir weiterhin unklar ist:
        1. Ich kann meine Veräußerungstatbestände nicht in die Zeilen 16 bis 18 eintragen, da ich weder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien habe noch Verluste in anderen Veräußerungstatbeständen habe.
        2. Wo trage ich meine Gewinne aus Veräußerungstatbeständen ein?
        3. Wo kann ich breits einbehaltene Steuern vermerken?
        4. Warum beziehen sich die Zeilen 16 bis 18 immer auf die Zeilen 14 und 15?

        Um konkret zu werden:
        - Ich habe Verluste bei Aktienverkäufen realisiert
        - Ich habe Dividenden erhalten (Bescheinigung liegt vor)
        - Ich habe Gewinne in Termingeschäften realisiert
        - Ich habe Währungsgewinne erwirtschaftet

        Vielen Dank im Voraus!

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          #5
          AW: KAP und/oder SO?

          4. Warum beziehen sich die Zeilen 16 bis 18 immer auf die Zeilen 14 und 15?
          Weil als Eintrag in Zeile 15 der Saldo deiner ausländischen Kapitaleinkünfte erwartet wird.

          Ob es sich bei deinen Gewinnen bei Termingeschäften und /oder den Währungsgewinnen um Geschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt, die in der Anlage SO zu erklären sind oder

          ob Geschäfte i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG vorliegen, ist eine steuerrechtliche Vorfrage, die dir hier im Forum nicht beantwortet werden kann und auch nicht beantwortet werden darf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: KAP und/oder SO?

            OK, also trage ich in Zeile 15 alle ausländischen Kapitalerträge ein? Demnach die Summe aus Aktiengewinnen, Termingeschäften und Dividenden?
            Also trage ich Gewinne aus Termingeschäften im Ausland in Zeile 48 in Anlage SO ein? Dort wird in der Beschreibung leider nicht darauf eingegangen?
            Zuletzt geändert von Ulf111; 06.12.2018, 09:47.

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              #7
              AW: KAP und/oder SO?

              Du musst dich bei den ausländischen Termingeschäften schon entscheiden, ob jetzt KAP oder SO! Doppelt angeben bringt nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: KAP und/oder SO?

                OK, sorry, dass ich offenbar so ein schwieriger Fall bin.
                Ich habe nun folgendes gemacht:
                Summer aller ausländischen Spekulationsgeschäfte inklusive der Dividenden in Zeile 15 KAP eingetragen und die Verluste aus Aktienveräußerungen in Zeile 18. Die Felder 16 und 17 muss ich frei lassen, weil ich keine Verluste außerhalb von Aktien habe und keine Gewinne in Aktien. Die Anage SO lasse ich nun einfach weg. Ich denke, so sollte das passen.

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                  #9
                  AW: KAP und/oder SO?

                  Das mit den Zeilen 16 und 17 sollte so passen. Der Rest ist eben Steuerrecht und nicht Gegenstand eines Forums für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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