Hallo allerseits,
ich war im Jahr 2015 Masterstudent und hatte keine steuerpflichtige Beschäftigung. Ich möchte die Studienbeiträge aus dem Jahr 2015 vom Steuer absetzen. Die Frage bezieht sich auf die Semesterbeiträge und das Semesterticket in der Anlage N (Werbungskosten):
Im Jahr 2015 hatte ich pro Semester 313 Euro Semesterbeitrag bezahlt. Dieser Beitrag enthält ein Semesterticket in Höhe von 165 Euro. Ist es korrekt wenn ich das Semesterticket (165 Euro) in Zeile 35 „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)“ eintrage und in Zeile 43 für Semesterbeitrag 148 (313-165)? Kann ich überhaupt die Fahrtkosten zur Uni (3km) über die Entfernungspausche vom Steuer absetzen?
Außerdem hatte ich im Jahr 2015 eine studentische Krankenversicherung. Die Beiträge habe ich selber bezahlt. Kann ich auch diese Kosten in der Anlage N als Werbungskosten angeben? Sind die vom Steuer absetzbar?
ich war im Jahr 2015 Masterstudent und hatte keine steuerpflichtige Beschäftigung. Ich möchte die Studienbeiträge aus dem Jahr 2015 vom Steuer absetzen. Die Frage bezieht sich auf die Semesterbeiträge und das Semesterticket in der Anlage N (Werbungskosten):
Im Jahr 2015 hatte ich pro Semester 313 Euro Semesterbeitrag bezahlt. Dieser Beitrag enthält ein Semesterticket in Höhe von 165 Euro. Ist es korrekt wenn ich das Semesterticket (165 Euro) in Zeile 35 „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)“ eintrage und in Zeile 43 für Semesterbeitrag 148 (313-165)? Kann ich überhaupt die Fahrtkosten zur Uni (3km) über die Entfernungspausche vom Steuer absetzen?
Außerdem hatte ich im Jahr 2015 eine studentische Krankenversicherung. Die Beiträge habe ich selber bezahlt. Kann ich auch diese Kosten in der Anlage N als Werbungskosten angeben? Sind die vom Steuer absetzbar?
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