Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerhilfeverein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerhilfeverein

    Liebe Forumsmitglieder,
    ich habe ein Konto bei "Mein Elster". Ich kann mich dort anmelden usw., soweit, so gut.
    Jetzt möchte mein Lohnsteuerverein einen Freischaltcode o.ä., damit sie meine Lohnsteuer zu Ende bearbeiten können. ich habe einen Freischaltcode per Post erhalten.
    Muss ich den weitergeben oder wo im Menue schalte ich den Lohnsteuerverein frei, damit der arbeiten kann. Da steigt ja kein Schwein mehr durch, lauter Codes etc....
    Danke für Eure Antworten und allen einen guten Rutsch.
    Viele Grüße
    andreas61

    #2
    AW: Lohnsteuerhilfeverein

    Ja, der Freischaltcode wurde offensichtlich von der Lohnsteuerhilfe beantragt. Er wird aber nicht dorthin gesendet, denn nur dadurch, dass *Du* den Code weitergibst, dokumentierst Du, dass derjenige berechtigt ist, Deine Daten abzurufen.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerhilfeverein

      ich habe einen Freischaltcode per Post erhalten.
      Wenn du ihn per Post erhalten hast, gibst du den Brief weiter. Eigentlich sollte dem Inhaber eines eigenen Benutzerkontos der Antrag des Lohnsteuerhilfevereins im Benutzerkonto angezeigt werden und zwar

      unter Formulare & Leistungen > Belegabruf > Berechtigungen verwalten. Dort kann man den Antrag dann genehmigen.

      Vielleicht verwenden Lohnsteuerhilfevereine inzwischen die Vollmachtsdatenbank, dafür gibt es eine eigene Liste der Vollmachten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerhilfeverein

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Vielleicht verwenden Lohnsteuerhilfevereine inzwischen die Vollmachtsdatenbank, dafür gibt es eine eigene Liste der Vollmachten.
        Hallo,

        Lohnsteuerhilfevereine haben keinen Zugang zur Vollmachtsdatenbank, die ist nur für Steuerberater.
        Deshalb der Umweg mit den Berechtigungen über Freischaltcode.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerhilfeverein

          Liebe Forumsmitglieder,
          danke für Eure schnelle Hilfe.
          Viele Grüße
          andreas61

          Kommentar


            #6
            Zitat von andreas61 Beitrag anzeigen
            Liebe Forumsmitglieder,
            ich habe ein Konto bei "Mein Elster". Ich kann mich dort anmelden usw., soweit, so gut.
            Jetzt möchte mein Lohnsteuerverein einen Freischaltcode o.ä., damit sie meine Lohnsteuer zu Ende bearbeiten können. ich habe einen Freischaltcode per Post erhalten.
            Muss ich den weitergeben oder wo im Menue schalte ich den Lohnsteuerverein frei, damit der arbeiten kann. Da steigt ja kein Schwein mehr durch, lauter Codes etc....
            Danke für Eure Antworten und allen einen guten Rutsch.
            Viele Grüße
            andreas61
            ormulare & Leistungen > Belegabruf > Berechtigungen verwalten. Dort kann man den Antrag dann genehmigen. Das habe ich gemacht, aber trotzdem benötigt doch der Lohnsteuerhilfeverein einen Code.
            Wo kommt der denn her. Danke schorty

            Kommentar


              #7
              Das habe ich gemacht, aber trotzdem benötigt doch der Lohnsteuerhilfeverein einen Code.
              Wofür soll der einen Code von dir benötigen, wenn du die Genehmigung zum Bescheinigungsabruf in deinem ELSTER-Konto erteilt hast ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Der lohnsteuerhilfeverein sagt, es käme ein Code per post oder brauchr er den nach der Genehmigung nicht mehr? Ich denke, die wissen nicht, was zu tun ist.

                Kommentar


                  #9
                  Das sollten sie aber wissen, die arbeiten ja regelmäßig damit :-/ Zweigleisig muss man nämlich nicht fahren.

                  Kommentar


                    #10
                    Der lohnsteuerhilfeverein sagt, es käme ein Code per post
                    Es kommt kein Freischaltcode per Post, wenn jemand selbst ein Konto bei Mein ELSTER hat.

                    Viel Ahnung haben die nicht !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen
                      Genehmigt Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
                      Reicht das aus? Leider verstehe ich nicht, wie das funktioniert, aber der Lohnsteuerhilfeverein sollte es doch wissen.
                      Gruß
                      Schorty

                      Kommentar


                        #12
                        Natürlich reicht das aus ! Damit hast du dem Lohnsteuerhilfeverein erlaubt, deine Bescheinigungen abzurufen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          brufberechtigungen beantragen

                          Sie haben hier die Möglichkeit, einen Antrag für eine Berechtigung als Bevollmächtigter zu stellen. Welche Anträge sich noch in Bearbeitung befinden, ist der Tabelle "Meine Abrufberechtigungen" auf der Seite Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen ersichtlich.

                          Angaben zum Steuerpflichtigen


                          muss ich hier mich eintragen,nachdem ich den Hilfeverein die Genehigung erteilt habe?

                          Kommentar


                            #14
                            danke erst mal....schönes Wochenende

                            Kommentar


                              #15
                              Nein, diese Seite ist dafür gedacht, um den Abruf von Bescheinigungen für andere Personen zu beantragen bzw. zu verwalten.

                              Bei mir ist dort z. B. meine Frau eingetragen. Damit kann ich auch ihre Bescheinigungen für die gemeinsame Einkommensteuererklärung abrufen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X