Hallo,
ich habe Fragen zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage fpr 2018. Ich arbeite seit Oktober, da ich nur drei Monate gearbeitet habe (davor Student), liegt mein Gehalt unter der Grenze und mir steht die Arbeitnehmersparzulage zu. Diese muss ich in der Steuererklärung für 2018 beantragen.
Frage 1) Ich habe gelesen, dass man nur ein ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks machen soll. Ist das so korrekt?
Frage 2) Wenn ich meine Steuererklärung mit Kreuz in Zeile 91 einreiche bevor dem Finanzamt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt oder ich sogar meinen Steuerbescheid erhalte, bevor diese vorliegt, kann es dann sein, dass ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?
Frage 3) Ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung über den Belegabruf abrufbar? Ich selber bekomme die Anlage VL ja nicht mehr.
Frage 4) Wenn mir die Sparzulage ab 2019 nicht mehr zusteht da das Gehalt die Grenze übersteigt, muss ich dann dennoch für die Folgejahre eine Steuererklärung abgeben und die Sparzulage beantragen?
Danke für eure Antworten!
Kommt gut ins neue Jahr
ich habe Fragen zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage fpr 2018. Ich arbeite seit Oktober, da ich nur drei Monate gearbeitet habe (davor Student), liegt mein Gehalt unter der Grenze und mir steht die Arbeitnehmersparzulage zu. Diese muss ich in der Steuererklärung für 2018 beantragen.
Frage 1) Ich habe gelesen, dass man nur ein ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks machen soll. Ist das so korrekt?
Frage 2) Wenn ich meine Steuererklärung mit Kreuz in Zeile 91 einreiche bevor dem Finanzamt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt oder ich sogar meinen Steuerbescheid erhalte, bevor diese vorliegt, kann es dann sein, dass ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?
Frage 3) Ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung über den Belegabruf abrufbar? Ich selber bekomme die Anlage VL ja nicht mehr.
Frage 4) Wenn mir die Sparzulage ab 2019 nicht mehr zusteht da das Gehalt die Grenze übersteigt, muss ich dann dennoch für die Folgejahre eine Steuererklärung abgeben und die Sparzulage beantragen?
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