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VL in Steuererklärung 2018

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    VL in Steuererklärung 2018

    Hallo,

    ich habe Fragen zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage fpr 2018. Ich arbeite seit Oktober, da ich nur drei Monate gearbeitet habe (davor Student), liegt mein Gehalt unter der Grenze und mir steht die Arbeitnehmersparzulage zu. Diese muss ich in der Steuererklärung für 2018 beantragen.

    Frage 1) Ich habe gelesen, dass man nur ein ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks machen soll. Ist das so korrekt?

    Frage 2) Wenn ich meine Steuererklärung mit Kreuz in Zeile 91 einreiche bevor dem Finanzamt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt oder ich sogar meinen Steuerbescheid erhalte, bevor diese vorliegt, kann es dann sein, dass ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?

    Frage 3) Ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung über den Belegabruf abrufbar? Ich selber bekomme die Anlage VL ja nicht mehr.

    Frage 4) Wenn mir die Sparzulage ab 2019 nicht mehr zusteht da das Gehalt die Grenze übersteigt, muss ich dann dennoch für die Folgejahre eine Steuererklärung abgeben und die Sparzulage beantragen?

    Danke für eure Antworten!
    Kommt gut ins neue Jahr

    #2
    AW: VL in Steuererklärung 2018

    Frage 1: Richtig!

    Frage 2: Weiß ich nicht!

    Frage 3: Sollte gehen: https://www.elster.de/elsterweb/info...rivatpersonen)

    Frage 4: Nein, das muss man nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: VL in Steuererklärung 2018

      Frage 1) Das ist ja mal erstaunlich einfach, verrückt. Die Beiträge müssen tatsächlich nirgends anders angegeben werden?

      Frage 2) Muss dieses Dokument auch bis zum 28.2. vorliegen?

      Kommentar


        #4
        AW: VL in Steuererklärung 2018

        Zitat von PLS Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich habe Fragen zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage fpr 2018. Ich arbeite seit Oktober, da ich nur drei Monate gearbeitet habe (davor Student), liegt mein Gehalt unter der Grenze und mir steht die Arbeitnehmersparzulage zu. Diese muss ich in der Steuererklärung für 2018 beantragen.

        Frage 1) Ich habe gelesen, dass man nur ein ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks machen soll. Ist das so korrekt?

        Frage 2) Wenn ich meine Steuererklärung mit Kreuz in Zeile 91 einreiche bevor dem Finanzamt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt oder ich sogar meinen Steuerbescheid erhalte, bevor diese vorliegt, kann es dann sein, dass ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?

        Frage 3) Ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung über den Belegabruf abrufbar? Ich selber bekomme die Anlage VL ja nicht mehr.

        Frage 4) Wenn mir die Sparzulage ab 2019 nicht mehr zusteht da das Gehalt die Grenze übersteigt, muss ich dann dennoch für die Folgejahre eine Steuererklärung abgeben und die Sparzulage beantragen?

        Danke für eure Antworten!
        Kommt gut ins neue Jahr
        Hallo,

        die Zeilennummern können sich 2018 ändern

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: VL in Steuererklärung 2018

          Inzwischen müssen alle Daten bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden, falls der Datenübermittlung zugestimmt bzw. falls ihr nicht widersprochen wurde.

          Zeile 91 HV stimmt auch für 2018. Ich habe extra nachgesehen, bevor ich mit Richtig geantwortet habe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: VL in Steuererklärung 2018

            Hallo,

            >>>Frage 2) Wenn ich meine Steuererklärung mit Kreuz in Zeile 91 einreiche bevor dem Finanzamt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt oder ich sogar meinen Steuerbescheid erhalte, bevor diese vorliegt, kann es dann sein, dass ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?

            Ja und Nein.
            Ja, wenn die Daten nicht vorliegen erhälst du keine Sparzulage (könntest es aber nachreichen, vielleicht macht das Finanzamt das sogar automatisch).
            Und nein, es kann nicht sein das die Daten nicht vorliegen, die Bescheinigung muss ebenso wie die Lohnsteuerdaten bis Ende Februar eingereicht werden. Und vor März macht das Finanzamt nichts.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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