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Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo zusammen und ein wundervolles neues Jahr 2019,

    ich wohne mit meinem Freund zusammen, dieser ist Hauptmieter, ich bin also Untermieter. Aus diesem Grund kann nur mein Freund die haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Steuererklärung absetzen, dies wird er dann in den Zeilen 72 uns 73 des Mantelbogens 2018 eintragen, ich werde dort nichts eintragen.

    Nun gibt es aber das Feld 75 "Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand". Da würde ich nun in meiner Steuererklärung meinen Freund und mein Freund in seiner Steuererklärung mich mit angeben.

    Wenn ich das so mache, kommt aber eine Fehlermeldung, dass ich auch Zeile 74 ausfüllen soll. Zeile 74 ist "Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73" auszufüllen, ich habe aber weder Eintragungen in den Zeilen 68 bus 73, noch bin ich alleinstehend. Mein Freund hat dann zwar Eintragungen in den entsprechenden Zeilen, alleinstehend ist er aber auch nicht.

    Wie gehen wir hier am besten vor? Sind Eintragungen in den Zeilen 76-78 notwendig?

    Danke
    Zuletzt geändert von PLS; 01.01.2019, 14:15.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Nun gibt es aber das Feld 75 "Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand". Da würde ich nun in meiner Steuererklärung meinen Freund und mein Freund in seiner Steuererklärung mich mit angeben.
    Du darfst in Zeile 74 ff überhaupt keine Angaben machen, du selbst machst doch keine derartigen Aufwendungen geltend. Diese Zeilen dürfen nur ausgefüllt werden, wenn es Einträge in den Zeilen 68 - 73 gibt.

    Dein Freund muss hier Angaben machen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

      Zitat von PLS Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen und ein wundervolles neues Jahr 2019,

      ich wohne mit meinem Freund zusammen, dieser ist Hauptmieter, ich bin also Untermieter. Aus diesem Grund kann nur mein Freund die haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Steuererklärung absetzen, dies wird er dann in den Zeilen 72 uns 73 des Mantelbogens 2018 eintragen, ich werde dort nichts eintragen.

      Nun gibt es aber das Feld 75 "Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand". Da würde ich nun in meiner Steuererklärung meinen Freund und mein Freund in seiner Steuererklärung mich mit angeben.

      Wenn ich das so mache, kommt aber eine Fehlermeldung, dass ich auch Zeile 74 ausfüllen soll. Zeile 74 ist "Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73" auszufüllen, ich habe aber weder Eintragungen in den Zeilen 68 bus 73, noch bin ich alleinstehend. Mein Freund hat dann zwar Eintragungen in den entsprechenden Zeilen, alleinstehend ist er aber auch nicht.

      Wie gehen wir hier am besten vor? Sind Eintragungen in den Zeilen 76-78 notwendig?

      Danke
      Hallo,

      dein Freund soll die Anlage V nicht vergessen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

        Hallo,

        danke. Was soll mein Freund denn in Zeile 74 eintragen? Er ist ja nicht alleinstehend, oder doch? Und Zeilen 76-78?

        Wieso soll mein Freund Anlage V ausfüllen? Er zahlt 700€ Miete, von denen ich ihm 350€ bezahle, damit macht er doch keinen Gewinn.

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          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

          Zitat von PLS Beitrag anzeigen
          Hallo,

          danke. Was soll mein Freund denn in Zeile 74 eintragen? Er ist ja nicht alleinstehend, oder doch? Und Zeilen 76-78?

          Wieso soll mein Freund Anlage V ausfüllen? Er zahlt 700€ Miete, von denen ich ihm 350€ bezahle, damit macht er doch keinen Gewinn.
          Hallo,

          Schau dir mal die Anlage V an.
          Es dreht sich hier nicht um Gewinn machen, sondern um Einkünfte.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

            Hallo,

            die Zeile 31 ist dann die relevabte, oder? Aber ich verstehe das nicht, mein Freund zahlt 700€ Miete an den Vermieter, ich zahle ihm die Hälfte. Das sind doch keine Einkünfte. Wie haben nichtmal einen Untermietvertrag. Die Genossenschaft hat gefragt, wer mit einzieht, da wurde mein Name genannt und gut war.

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              #7
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

              Zitat von PLS Beitrag anzeigen
              Hallo,

              die Zeile 31 ist dann die relevabte, oder? Aber ich verstehe das nicht, mein Freund zahlt 700€ Miete an den Vermieter, ich zahle ihm die Hälfte. Das sind doch keine Einkünfte. Wie haben nichtmal einen Untermietvertrag. Die Genossenschaft hat gefragt, wer mit einzieht, da wurde mein Name genannt und gut war.
              Hallo,

              da hab ich aber das Gegenteil vermutet (Mietvertrag),
              da du haushaltsnahe Dienstleistungrn erwähnst (siehe auch Beitrag Charlie24)
              Ich habe das Gefühl, du hast wenig bis null Ahnung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                Es dreht sich hier nicht um Gewinn machen, sondern um Einkünfte
                Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder umgekehrt. Wenn dieser Überschuss 0 ist, werden keine Einkünfte aus Untervermietung erzielt.

                Das ist in vielen WG der Fall. In der Anlage V sind nur Einkünfte aus Untervermietung zu erklären, keine Einnahmen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                  Meiner Meinung nach widerspricht sich ja das schon:

                  Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                  ich wohne mit meinem Freund zusammen, dieser ist Hauptmieter, ich bin also Untermieter
                  Entweder ihr wohnt zusammen oder er vermietet Dir einen Teil seiner Wohnung. Bei Euch trifft beides zu?

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                    #10
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                    Ich habe wenig Ahnung, das ist korrekt. Deswegen bin ich ja hier.
                    Google sagt mit, dass wenn der Partner einen Teil der Miete dazugibt, muss dies nicht versteuert werden.

                    Also Anlage V kann mein Freund sich sparen, oder?

                    @L. E. Fant_ S genau weiß ich das nicht. Wir haben bei einer Genossenschaft gemietet und die schließen Verträge immer nur mit einer Person ab, es sei denn man ist verheiratet, was wir nicht sind. Damit ich dennoch dort wohnen kann, hat die Genossenschaft meinen Freund ein Formular "Wer zieht noch mit ein?" ausgehändigt, welches er ausfüllen sollte.
                    Die Wohnungsgeberbestätigung, die man für die Anmeldung benötigt, hat nur mein Freund bekommen mit dem Hinweis, dass ich mir meine von meinem Freund ausstellen lassen soll.

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                      #11
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                      Hallo,

                      was verstehst du unter Partner?
                      eingetragene Lebenspartnerschaft?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                        Nein, einfach "Freund" bzw. Lebensgefährte.

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                          #13
                          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                          Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                          Nein, einfach "Freund" bzw. Lebensgefährte.
                          Deshalb seid ihr steuerrechtlich zwei alleinstehende Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen.

                          Und 0-Einkünfte aus Untervermietung muss dein Freund auch nicht erklären, das ist nämlich nicht Sinn und Zweck einer Steuererklärung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                            Danke!
                            Ich habe noch eine andere Kleinigkeit: Unfallversicherung soll man 50% bei Werbungskosten und 50% bei Vorsorgeaufwendungen eintragen, richtig? Wenn meine Werbungskosten aber unter 1000€ liegen, macht es dann mehr Sinn, 100% der Beiträge bei Vorsorgeaufwendungen einzutragen?

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                              #15
                              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                              Hallo,

                              Zitat: Unfallversicherung soll man 50% bei Werbungskosten und 50% bei Vorsorgeaufwendungen eintragen, richtig?

                              Wer sagt das?
                              Der Eintrag dürfte sich bei dir erübrigen.
                              Lt meiner Erinnerung hast du 2 oder 3 Monate gearbeitet.

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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