Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

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  • phoenixz
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2019
    • 3

    #1

    Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

    Hallo zusammen,

    euch allen natürlich ein frohes neues Jahr. :-)

    Verzeiht bitte vorab meine Unkenntnis. Ich konnte jedoch bisher keine Antwort zu meiner Frage finden.

    Ich nutze für die Einkommensteuererklärung den Belegabruf über die WISO-Software, was für 2017 wunderbar funktioniert hat. Jetzt würde ich gerne zeitnah (guter Vorsatz :-) ) die Erklärung für 2018 abgeben. Der Belegabruf wirft mir allerdings (auch in Elster) bisher nur die Religionszugehörigkeit aus. Wann ist damit zu rechnen, dass die Einkommensdaten abrufbar sind?

    Ich habe vereinzelt das Datum 28. Februar gelesen. Gilt das auch für die Einkommensdaten?

    Besten Dank im Voraus und herzliche Grüße
    phoenixz
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

    Was denkst Du denn, bis wann Dein Arbeitgeber die Daten übermittelt hat?

    Kommentar

    • phoenixz
      Neuer Benutzer
      • 01.01.2019
      • 3

      #3
      AW: Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

      ... kenne mich ja nicht besonders gut darin aus, aber meine letzte Datev-Lohnabrechnung war vom 20.12.2018.

      Ist mit der Abrechnung selbst nicht die Übertragung der Daten gleichzeitig gewährleistet?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

        Wann hast Du Deine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 bekommen? Wann rechnest Du mit der für 2018?

        Sobald Dein Arbeitgeber die Daten übermittelt hat kann er die Lohnsteuerbescheinigung ausdrucken. Vielleicht drei Tage später kannst Du die Daten abrufen.

        Ich rate Dir: guck einfach Anfang März nochmal nach.

        Kommentar

        • phoenixz
          Neuer Benutzer
          • 01.01.2019
          • 3

          #5
          AW: Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

          ... ah, verstehe. Besten Dank für die Info! :-)

          Habe ich das richtig verstanden, dass sich das Datum 28. Februar als Deadline für Krankenkassen und sonstige Institutionen bezieht?

          Kommentar

          • Gast

            #6
            AW: Belegabruf für ESt-Erklärung 2018

            Ja, für alle, die elektronische Daten anliefern müssen.

            Kommentar

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