Ich mache die Steuererklärung für meinen Mann (Steuerpflichtiger) und mich (Person B). Ich habe die Berechtigung, seinen Belegabruf von meinem Account aus vorzunehmen. Wenn ich die Belege zur vorausgefüllten Steuererklärung abrufe, wird seinen Belegen das richtige Ordnungsmerkmal hinzugefügt, aber meine eigenen Belege erscheinen als "veraltet". Habe ich da einen Schritt vergessen, damit beides richtig eingelesen wird?
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Belegabruf - Beleg für Ehepartner überschreibt den eigenen abgerufenen Beleg
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AW: Belegabruf - Beleg für Ehepartner überschreibt den eigenen abgerufenen Beleg
Für welches Jahr willst du denn Belege abrufen? Für 2018 steht außer den Stammdaten um diese Zeit erfahrungsgemäß noch nichts zur Verfügung.
Allgemein gilt folgendes:
Damit Belege richtig zugeordnet werden können, müssen die 11-stelligen Identifikationsnummern der Personen bereits in der Steuererklärung eingetragen sein.
In Mein ELSTER muss der Belegabruf für jede Person einzeln gestartet werden, ein Abruf für mehrere Personen gleichzeitig ist nicht möglich.
Im Moment muss die 11-stellige Identifikationsnummer beim Start des Belegabrufs von Hand eingetragen werden, da die Auswahl aus einer Liste aktuell nicht funktioniert.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Belegabruf - Beleg für Ehepartner überschreibt den eigenen abgerufenen Beleg
Danke für die Erläuterung, ja, was die ID-Nummer angeht, bin ich so vorgegangen. Ich wollte die Zuordnung und den Belegabruf anhand der Stammdaten einmal ausprobieren - ja, für 2018, vorher habe ich eine andere Steuersoftware benutzt.
Vielleicht fasse ich mich in Geduld und warte, bis die zuordnungsfähigen Daten da sind …?
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AW: Belegabruf - Beleg für Ehepartner überschreibt den eigenen abgerufenen Beleg
Vielleicht fasse ich mich in Geduld und warte, bis die zuordnungsfähigen Daten da sind …?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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