Wo und wie muss ich in der Anlage gewerbeeinkünfte einen Gewinn bei Veräusserung eines GmbH-Anteils eingeben. Erfolgt die Berechnung des steuerpfliochtigen Anteils nach dem Teileinkunftsverfahren und die anrechnung des Freibetrags gem. § 17.abs. 3 automatisch oder müssen hierfür Eingaben erfolgen und wenn ja wo?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Veräusserung GmbH-Anteil
Einklappen
X
-
AW: Veräusserung GmbH-Anteil
Eine Anlage Gewerbeeinkünfte gibt es nicht, sie heißt Anlage G.
Zu Deiner Frage schaue Dir die Eingabehilfe dazu an, da steht das drinnen. Solltest Du 2017 meinen, ist der steuerPFLICHTIGE Anteil, d.h. die 60 %, einzutragen, den eventuellen Freibetrag ermittelt das Finanzamt selbst, u.a. anhand Deiner Eintragung zur Beteiligungsquote an der Kapitalgesellschaft.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
-
AW: Veräusserung GmbH-Anteil
Vor allem solltest du der Erklärung die folgenden Unterlagen beifügen, da es ansonsten Rückfragen des FA gibt:
- Berechnung des Gewinnes nach § 17 EStG
- Vertrag über die Veräußerung
- Nachweis der erklärten Anschaffungskosten z.B. durch den KaufvertragMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
Kommentar