Hallihallo in die Runde!
Ich hoffe, ich bin hier mit meinem Anliegen richtig.
Inzwischen habe ich nämlich 2x das ganze Internet durchsucht, und keine schlüssige Antwort gefunden.
Folgendes:
Ich bin verheiratet.
Meine Frau ist katholisch, ich evangelisch.
Es handelt sich also um eine konfessionsverschiedene Ehe.
Soweit so gut.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung (III/V) WÜRDE theoretisch von der gemeinsam entrichteten
Kirchensteuer jede Konfession die Hälfte bekommen. Auch das ist mir soweit schon klar.
Nun haben meine Frau und ich uns jedoch aus verschiedenen Gründen für getrennte Veranlagung, also
Steuerklassen IV/IV, entschieden.
Steuerklasse IV ist auch in der Tat auf meiner jüngsten Lohnsteuerjahresbescheinugung vermerkt.
Allerdings ist dort in Zeile 6 bzw. 7 ebenfalls vermerkt, dass meine einbehaltene Kirchensteuer zur einen
Hälfte an meinen eigenen evangelischen Verein (Zeile 6), und zur anderen Hälfte an den meiner Frau
(Zeile 7) abgeführt wurde.
* FRAGE 1: Ist die Lohnsteuerjahresbescheinigung damit schon von vornherein fehlerhaft? *
Denn jetzt passiert nämlich folgendes:
Wenn ich im Online-ELSTER "getrennte Veranlagung" anklicke, und dann im weiteren Verlauf die
halbe/halbe aufgeteilte Kirchensteuer - wie ja in der LSJB angegeben - in die entsprechenden Felder
eintrage, und dann am Ende alles durchrechnen lasse (das funktioniert auch bis hierhin fehlerfrei),
dann steht in dem Vorberechnungs-PDF ganz oben als erstes folgender Hinweis:
"EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben."
Außerdem - und das ist jetzt das eigentlich Ärgerliche - sieht die Steuerberechnungstabelle jetzt
so aus, dass für meinen eigenen Verein ja vom Prinzip her nur die Hälfte der von mir zu entrichtenden
evangelischen Kirchensteuer einbehalten wurde, und ich müsste dann jetzt also die andere Hälfte
an evangelischer Kirchensteuer nachzahlen... (Unterdessen ist von einer Rückerstattung der von
meinem Lohn ja schon einbehaltenen katholischen Kirchensteuer für meine Frau natürlich keine Rede)
ICH WÜRDE ALSO UNTERM STRICH ANDERTHALB MAL KIRCHENSTEUER ZAHLEN SOLLEN...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, so von wegen im deutschen Grundgesetz
festgeschriebener Förderung der Ehe usw......
Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt?
Habe ich irgendwo im ELSTER vergessen, einen Knopf anzuklicken?
Oder hätte - wie ich oben schon vermutet habe - die Kirchensteuer für meine Frau bei St.Kl. IV
von vornherein gar nicht von meinem Lohn abgezogen werden dürfen? Falls dies der Fall ist, wo
kann ich mich beschweren?
Bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.
Ich hoffe, ich bin hier mit meinem Anliegen richtig.
Inzwischen habe ich nämlich 2x das ganze Internet durchsucht, und keine schlüssige Antwort gefunden.
Folgendes:
Ich bin verheiratet.
Meine Frau ist katholisch, ich evangelisch.
Es handelt sich also um eine konfessionsverschiedene Ehe.
Soweit so gut.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung (III/V) WÜRDE theoretisch von der gemeinsam entrichteten
Kirchensteuer jede Konfession die Hälfte bekommen. Auch das ist mir soweit schon klar.
Nun haben meine Frau und ich uns jedoch aus verschiedenen Gründen für getrennte Veranlagung, also
Steuerklassen IV/IV, entschieden.
Steuerklasse IV ist auch in der Tat auf meiner jüngsten Lohnsteuerjahresbescheinugung vermerkt.
Allerdings ist dort in Zeile 6 bzw. 7 ebenfalls vermerkt, dass meine einbehaltene Kirchensteuer zur einen
Hälfte an meinen eigenen evangelischen Verein (Zeile 6), und zur anderen Hälfte an den meiner Frau
(Zeile 7) abgeführt wurde.
* FRAGE 1: Ist die Lohnsteuerjahresbescheinigung damit schon von vornherein fehlerhaft? *
Denn jetzt passiert nämlich folgendes:
Wenn ich im Online-ELSTER "getrennte Veranlagung" anklicke, und dann im weiteren Verlauf die
halbe/halbe aufgeteilte Kirchensteuer - wie ja in der LSJB angegeben - in die entsprechenden Felder
eintrage, und dann am Ende alles durchrechnen lasse (das funktioniert auch bis hierhin fehlerfrei),
dann steht in dem Vorberechnungs-PDF ganz oben als erstes folgender Hinweis:
"EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben."
Außerdem - und das ist jetzt das eigentlich Ärgerliche - sieht die Steuerberechnungstabelle jetzt
so aus, dass für meinen eigenen Verein ja vom Prinzip her nur die Hälfte der von mir zu entrichtenden
evangelischen Kirchensteuer einbehalten wurde, und ich müsste dann jetzt also die andere Hälfte
an evangelischer Kirchensteuer nachzahlen... (Unterdessen ist von einer Rückerstattung der von
meinem Lohn ja schon einbehaltenen katholischen Kirchensteuer für meine Frau natürlich keine Rede)
ICH WÜRDE ALSO UNTERM STRICH ANDERTHALB MAL KIRCHENSTEUER ZAHLEN SOLLEN...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, so von wegen im deutschen Grundgesetz
festgeschriebener Förderung der Ehe usw......
Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt?
Habe ich irgendwo im ELSTER vergessen, einen Knopf anzuklicken?
Oder hätte - wie ich oben schon vermutet habe - die Kirchensteuer für meine Frau bei St.Kl. IV
von vornherein gar nicht von meinem Lohn abgezogen werden dürfen? Falls dies der Fall ist, wo
kann ich mich beschweren?
Bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.
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