Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinen zwei Fragen und würde mich auch über eine kurze Antwort freuen.
Mein Kind ist volljährig , lebt bei mir und macht seit Sommer 2017 eine Ausbildung.
Jetzt habe ich eine Frage zu dem Kindergeld welches ich überwiesen bekommen.
Muss ich den vollen Betrag bei Mein Elster angeben oder nur den anteiligen? bei minderjährigen hat man ja nur den anteiligen Betrag angeben müssen.
Bei Minderjährigkeit konnte ich einen Antrag auf Übertragung des vollen Kinderfreibetrags für Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf stellen.
Wie verhält es sich denn jetzt mit den volljährigen Kindern die in der Ausbildung sind und im Haushalt leben?- gibt es da nur einen Freibetrag wenn das volljährige Kind nicht im Haushalt lebt?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Aufklärung :-)
MFG Solu
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinen zwei Fragen und würde mich auch über eine kurze Antwort freuen.
Mein Kind ist volljährig , lebt bei mir und macht seit Sommer 2017 eine Ausbildung.
Jetzt habe ich eine Frage zu dem Kindergeld welches ich überwiesen bekommen.
Muss ich den vollen Betrag bei Mein Elster angeben oder nur den anteiligen? bei minderjährigen hat man ja nur den anteiligen Betrag angeben müssen.
Bei Minderjährigkeit konnte ich einen Antrag auf Übertragung des vollen Kinderfreibetrags für Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf stellen.
Wie verhält es sich denn jetzt mit den volljährigen Kindern die in der Ausbildung sind und im Haushalt leben?- gibt es da nur einen Freibetrag wenn das volljährige Kind nicht im Haushalt lebt?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Aufklärung :-)
MFG Solu
Kommentar