Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Volljähriges Kind in Ausbildung / Kindergeld und Freibetrag Ausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Volljähriges Kind in Ausbildung / Kindergeld und Freibetrag Ausbildung

    Hallo zusammen,
    ich hoffe ich bin hier richtig mit meinen zwei Fragen und würde mich auch über eine kurze Antwort freuen.
    Mein Kind ist volljährig , lebt bei mir und macht seit Sommer 2017 eine Ausbildung.

    Jetzt habe ich eine Frage zu dem Kindergeld welches ich überwiesen bekommen.
    Muss ich den vollen Betrag bei Mein Elster angeben oder nur den anteiligen? bei minderjährigen hat man ja nur den anteiligen Betrag angeben müssen.

    Bei Minderjährigkeit konnte ich einen Antrag auf Übertragung des vollen Kinderfreibetrags für Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf stellen.
    Wie verhält es sich denn jetzt mit den volljährigen Kindern die in der Ausbildung sind und im Haushalt leben?- gibt es da nur einen Freibetrag wenn das volljährige Kind nicht im Haushalt lebt?



    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Aufklärung :-)

    MFG Solu

    #2
    AW: Volljähriges Kind in Ausbildung / Kindergeld und Freibetrag Ausbildung

    Die Fragestellung hat nichts mit Mein ELSTER zu tun, deshalb nur kurz folgende Hinweise:

    Wenn der andere Elternteil Unterhalt leistet, ist nach wie vor der halbe Kindergeldanspruch einzutragen.

    Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist nur für minderjährige Kinder möglich (§ 32 Abs. 6 Satz 8 EStG).

    Für volljährige Kinder in Ausbildung kann bei auswärtiger Unterbringung ein Sonderfreibetrag in Anspruch genommen werden (§ 33a Abs. 2). Da können sich die Elternteile verständigen,
    was die Aufteilung angeht. Grundsätzlich gilt auch hier die hälftige Aufteilung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Volljähriges Kind in Ausbildung / Kindergeld und Freibetrag Ausbildung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Fragestellung hat nichts mit Mein ELSTER zu tun, deshalb nur kurz folgende Hinweise:

      Wenn der andere Elternteil Unterhalt leistet, ist nach wie vor der halbe Kindergeldanspruch einzutragen.

      Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist nur für minderjährige Kinder möglich (§ 32 Abs. 6 Satz 8 EStG).

      Für volljährige Kinder in Ausbildung kann bei auswärtiger Unterbringung ein Sonderfreibetrag in Anspruch genommen werden (§ 33a Abs. 2). Da können sich die Elternteile verständigen,
      was die Aufteilung angeht. Grundsätzlich gilt auch hier die hälftige Aufteilung.


      Hallo Charlie24

      vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist nicht einfach zu wissen wo man seine Frage stellt und damit auch richtig ist. Nur für das nächste Mal...wo würde ich den so eine Frage stellen dürfen?

      Gut, dann ändere ich das wieder ab und... da das Kind bei mir lebt kommt kein anderer Freibetrag in Betracht.

      Schönen Sonntag wünsche ich

      MFG Solu

      Kommentar


        #4
        AW: Volljähriges Kind in Ausbildung / Kindergeld und Freibetrag Ausbildung

        Nur für das nächste Mal...wo würde ich den so eine Frage stellen dürfen?
        Fragen zum Steuerrecht muss man dem Steuerberater stellen. Hier im Forum geht es um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X