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    Fahrtkosten

    Hallo zusammen,

    ich mache meine Steuer das erste Mal selbst, anstatt es vom Steuerberater machen zu lassen. Daher weiss ich nun nicht, wie ich die Fahrtkosten eingeben soll, die erheblich höher sind als der max. Betrag von 4.500,00 Euro. Im letzten Jahr bin ich an 250 Tagen zur Arbeit je 182 km (Hin- und Rückweg) gefahren, also gesamt 45.500 km und komme somit auf 13.650 Euro Fahrtkosten.
    Wie kann ich die denn nun über die 4.500 Euro Maximalbetrag geltend machen?

    Über hilfreiche Rückmeldungen bin ich sehr dankbar.

    Louisa

    #2
    AW: Fahrtkosten

    Wenn Sie Arbeitnehmerin sind wird die Entfernungspauschale auf der Anlage N im Bereich Werbungskosten - Entfernungspauschale geltend gemacht.

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      #3
      AW: Fahrtkosten

      Zitat von Louisa R. Beitrag anzeigen
      Im letzten Jahr bin ich an 250 Tagen zur Arbeit je 182 km (Hin- und Rückweg) gefahren, also gesamt 45.500 km und komme somit auf 13.650 Euro Fahrtkosten.
      Hallo Louisa R.,

      du bist an 250 Tagen früh 182 km zur Arbeit gefahren und abends wieder 182 km nach Hause ?
      Da will das Finanzamt mit Sicherheit mal Nachweise anhand von Werkstattrechnungen sehen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Fahrtkosten

        Hallo Louisa R.,

        keine Ahnung wer das Thema geschlossen hat -> ich habe es mal wieder geöffnet.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten

          Hallo Louisa R.,

          in der Praxis sieht das dann so aus in der Anlage N in Mein Elster -> siehe Bild


          Tschüß

          P.S. Hier sind nur Anwender unterwegs die anderen Anwendern freiwillig und unentgeltlich Hilfe leisten, und dieser Arbeitsweg ist sicher selten, da ist eine Nachfrage nicht ungewöhnlich.
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von holzgoe; 07.01.2019, 15:58. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Fahrtkosten

            Hallo Louisa,

            vielleicht hilft das weiter:
            Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. Teil I Seite 285)
            Betreff Entfernungspauschalen

            Die 250 Tage dürften auch erklärungsbedürftig sein.

            Gruß Xaver
            Zuletzt geändert von XaverWdg; 07.01.2019, 15:58. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Fahrtkosten

              Hallo,

              >>>je 182 km (Hin- und Rückweg) gefahren

              Wie so oft missverständlich ausgedrückt.
              Waren es nun 182 km Hinweg und 182 km Rückweg, oder jeweils nur 91 km?

              91 km kann ich nachvollziehen, 182 km glaube ich erst mal nicht.

              Zudem, die Grenze von 15.000 km gibt es nicht einfach so. Wer wirklich weitere Entfernungen zurücklegen muss der sollte sich auf Nachfragen gefasst machen, u.U. muss er Belege vorbringen (Tankquittungen, Werkstattrechnungen etc.).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Fahrtkosten

                Hallo reckoner,

                in einer PN hat Louisa R. geschrieben, dass das Finanzamt doch nachprüfen kann, das der Arbeitgeber nur 91 km entfernt ist.

                Ich habe aus der Formulierung auch 182 km Hinweg und 182 km Rückweg, deshalb ja auch meine Frage im Beitrag um 08:03 Uhr.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fahrtkosten

                  Ich finde nur noch diesen Beitrag.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fahrtkosten

                    Sei es wie es sei, für alle Mitleser: In den Formularen wird nach der Entfernung (!) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gefragt, NICHT nach Anzahl der gefahrenen Kilometer. Deswegen heißt es ja auch ENTFERNUNGSpauschale. Und die 4.500 € werden so oder so überschritten.

                    Das war damals eine politische Entscheidung zugunsten der Ökologie und nur teilweise Abdeckung der tatsächlichen Kosten, denn man bekommt zum einen die Pauschale 1x pro Tag, selbst wenn ich 5x hin und zurück fahre. Und zum anderen bekomme ich die Entfernungspauschale in gleicher Höhe, egal ob ich das zu Fuß laufe, mit dem PKW fahre oder der S-Bahn oder dem Fahrrad. Ausnahmen: Grundsätzlich höchstens 4.500 €, es sei denn PKW. Außerdem bei ÖPNV Ansatz eventueller höherer ÖPNV-Kosten. Bei bestimmten behinderten Menschen Ansatz der tatsächlichen Kosten.

                    Dass das nicht die tatsächlichen Kosten abbilden soll, sieht man auch daran, dass man bei Dienstreisekosten auch 0,30 € ansetzen kann (oder bei Entfernungspauschale bei bestimmten behinderten Menschen), aber pro tatsächlich gefahrenem Kilometer, also hin UND zurück, aber halt auch nur da. Und wenn Louisa so MISSzuverstehen WÄRE, dass sie hin und zurück 182 Kilometer fährt und 182 Kilometer bei der Entfernungspauschale einträgt, dann wäre das Steuerhinterziehung.
                    Zuletzt geändert von Picard777; 08.01.2019, 08:29. Grund: bei den Kilometern versehentlich 282 km statt 181 km gerschrieben
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten

                      Hallo,

                      >>>in einer PN hat Louisa R. geschrieben, dass das Finanzamt doch nachprüfen kann, das der Arbeitgeber nur 91 km entfernt ist.

                      Ja, kann das Finanzamt, und wird es bei den Zahlen auch ziemlich sicher tun.
                      Es kann dann aber auch gleich ein Strafverfahren einleiten (dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen, aber wenn beispielsweise bei eine Nachfrage das Zitierte als Antwort kommt dann kann ich mir das schon vorstellen).


                      >>>Und wenn Louisa so MISSzuverstehen WÄRE, dass sie hin und zurück 282 Kilometer fährt und 282 Kilometer bei der Entfernungspauschale einträgt, ...

                      Aha, jetzt sind es nochmal 100 km mehr.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Fahrtkosten

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Aha, jetzt sind es nochmal 100 km mehr.
                        Sorry, korrigiere es gleich, kommt davon, wenn man nicht mit dem Einfinger-, sondern mit dem Eindaumensystem arbeitet ... ;-)
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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