Hallo,
ich hatte mich gestern mit einer Frage an eine vorhandene Diskussion angehängt, die aber mittlerweile geschlossen wurde.
Vielleicht weil jemand der Meinung war, dass
Dabei lautet meine Frage eindeutig:
Schon in ein paar Beiträgen vorher hatte der "Erfahrene Benutzer, Charlie24" dem Fragesteller eine vergleichbare Frage beantwortet.
Also kann meine Frage doch nicht so unzulässig gewesen sein, oder?
Wie dem auch sei, ich versuche es noch einmal:
Wenn ich in Anlage N bei "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)" eintrage:
1. Eintrag
- aufgesucht an Tagen 29
- einfache Entfernung in Kilometern 237
2. Eintrag
- aufgesucht an 91 Tagen
- einfache Entfernung in Kilometern 35
Dann ist das ohne Erläuterung wohl nicht verständlich.
Wo kann ich eine entsprechende Erläuterung eintragen oder gibt es eine andere Stelle in Anlage N, wo ich das zutreffend eintragen kann?
Das ist keine steuerrechtliche, sondern eine Frage zum Ausfüllen des Vordrucks!
Wer jetzt genauer wissen möchte, um was es geht - also die Erläuterung -, kann ja noch in meinen ursprünglichen Beitrag schauen.
https://forum.elster.de/anwenderforu...nwohnung/page2
Freue mich weiterhin über hilfreiche Antworten.
Beste Grüße - elbelo
ich hatte mich gestern mit einer Frage an eine vorhandene Diskussion angehängt, die aber mittlerweile geschlossen wurde.
Vielleicht weil jemand der Meinung war, dass
sich die gesamte Diskussion um reines Steuerrecht dreht und nichts mit einer Ausfüllhilfe zu tun hat?
Aber wie trage ich es in Anlage N ein?
Also kann meine Frage doch nicht so unzulässig gewesen sein, oder?
Wie dem auch sei, ich versuche es noch einmal:
Wenn ich in Anlage N bei "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)" eintrage:
1. Eintrag
- aufgesucht an Tagen 29
- einfache Entfernung in Kilometern 237
2. Eintrag
- aufgesucht an 91 Tagen
- einfache Entfernung in Kilometern 35
Dann ist das ohne Erläuterung wohl nicht verständlich.
Wo kann ich eine entsprechende Erläuterung eintragen oder gibt es eine andere Stelle in Anlage N, wo ich das zutreffend eintragen kann?
Das ist keine steuerrechtliche, sondern eine Frage zum Ausfüllen des Vordrucks!
Wer jetzt genauer wissen möchte, um was es geht - also die Erläuterung -, kann ja noch in meinen ursprünglichen Beitrag schauen.
https://forum.elster.de/anwenderforu...nwohnung/page2
Freue mich weiterhin über hilfreiche Antworten.
Beste Grüße - elbelo
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