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Park & Ride Fall

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    Park & Ride Fall

    Hallo,

    ich habe vom AG einen Firmenwagen zur privaten Verfügung. Allerdings führt mein Arbeitsweg durch eine Grossstadt und so nutze ich zusätzlich ein Jobticket.
    Ich habe einen Geldwerten Vorteil von 28km, fahre jedoch nur 2km zum P&R Parkplatz und fahre dann mit der Bahn weiter.
    Wo genau trage ich das in Elster ein? Es müsste ja zu einer Verringerung des Bruttogehalts kommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie und wo ich das eintragen muss.
    Die Suche im Forum blieb für mich erfolglos mit den Stichworten "Park & Ride", "Bruttogehaltsminderung", "Geldwerter Vorteil" sowie "Jobticket".
    Sollte ich etwas übersehen haben, so bitte ich schon mal um Entschuldigung und bedanke mich für Hinweise jeder Art!

    #2
    AW: Park & Ride Fall

    Die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Gestellung von Kraftfahrzeugen durch den AG hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.

    Das ist steuerlich durchaus komplex und ohne Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zahlt man da häufig mehr Steuern als sein müssten.

    Die Forumssuche wird da nicht viel hergeben. Das Forum hier ist schließlich kein Forum für Steuerrechtsfragen, sondern für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Park & Ride Fall

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Gestellung von Kraftfahrzeugen durch den AG hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.

      Das ist steuerlich durchaus komplex und ohne Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zahlt man da häufig mehr Steuern als sein müssten.

      Die Forumssuche wird da nicht viel hergeben. Das Forum hier ist schließlich kein Forum für Steuerrechtsfragen, sondern für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung.
      Hallo Charlie, vielen Dank für die schnelle Antwort. Und es geht mir auch nicht um das Steuerrecht, ich weiss ja, wie ich es berechnen muss. Ich wollte nur wissen, wo das verminderte Jahresbrutto eingetragen werden muss, also z.B. Anlage N Feld 39.

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        #4
        AW: Park & Ride Fall

        In der Regel kürzt man den Bruttolohn selbst. Ohne Vorlage einer Vergleichsberechnung geht das ja ohnehin nicht durch.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...ung+Bruttolohn
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Park & Ride Fall

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In der Regel kürzt man den Bruttolohn selbst. Ohne Vorlage einer Vergleichsberechnung geht das ja ohnehin nicht durch.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...ung+Bruttolohn
          Super, das war genau das, was ich gesucht habe! Vielen Dank & Kudos an Charlie24!
          Von mir aus kann der Thread geschlossen werden.

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