Hi, im Grunde sagt der Titel schon aus wo ich hänge. Ich mchte den Umzugspauschalbetrag nutzen und muß ihn doch dann auch eintragen. Mir käme nun in den Sinn das In Anlage N in Zeile 47 zu tun , allerdings kann ich da nur eine Auswahl zwischen Reise- und Fahrtkosten treffen. Wie füge ich den Pauschalbetrag ein? Danke, bin absoluter Leaie und bin bereit zu lernen Danke im vorraus
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Umzugskosten Pauschalbetrag
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Warum schreibst du die Beträge nicht in die Zeile 48 (2017 bzw. 2018)? Man kann doch in das Textfeld reinschreiben, was man will, man muss doch nicht die Vorauswahl übernehmen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Danke für die Antworten. Ich habe nun bemerkt, da es im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung stand und wir diese beendeten, dass es dort ebenfalls die Möglichkeit gab in Zeile 85 bei Sonstigen Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung den Umzug anzugeben und dort habe ich nun den Pauschalbetrag für verheiratete angegeben. Ich bin nicht sicher ob wir unser Kind als weitere Person eintragen könne, was ja um die 300 Euro mehr wären, aber ich denke das gehört nicht mit in dieses Forum. Daher wäre es nur toll wenn jemand meinen Eintrag im Feld 85 als Richtig deklarieren könnte
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Dies entspricht auch der Zeilennummer 46 auf der Anlage N im Benutzerkonto bei Mein ELSTER.
Bei DHH stimmt die Zeile 85 für die Angabe von Umzugskosten.Angehängte DateienFreundliche Grüße
Charlie24
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Das Feld ist grundsätzlich richtig für Umzugskosten im Zusammenhang mit einer DHH.
In eurem Fall aber falsch :-)
Auch wenn ich mich nun in das Steuerrecht hineinbegebe:
Die Anwendung der Pauschale für sonstige Umzugskosten gemäß § 10 BUKG ist im Zusammenhang mit der Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung nicht zulässig.
Die hierbei entstandenen Umzugskosten sind nachzuweisen - R9.11 (9) LohnsteuerrichtlinienMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Nochmal, wie schon von Beamtenschweiß gesagt: Der Fehler ist NICHT, dass die Umzugskostenpauschale nicht unter den Werbungskosten erklärt wurde, sondern dass sie ÜBERHAUPT erklärt wurde. Sie steht Dir nämlich NICHT zu.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Hallo Afa2018,
du könntest die Erklärung entsprechend ändern und neu versenden, die Finanzämter werden nicht vor Ende Februar/Anfang März anfangen können die Erklärungen zu bearbeiten.
Du kannst es natürlich auch so belassen und machst ein Anschreiben an das Finanzamt mit Erläuterung zu deinem Umzug, das Finanzamt wird es wahrscheinlich so und so korrigieren, wenn es falsch eingetragen ist.
Tschüß
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Wieso steht sie mir nicht zu? Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogen
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Weil es für Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung es diese Pauschale nun einmal nicht gibt, sondern nur bei "normalen" beruflich veranlassten Umzügen. Wie Beamtenschweiß schon gesagt, kannst Du in Deinem Fall nur nachgewiesene tatsächliche Umzugskosten erklären.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Zitat von Afa2018 Beitrag anzeigenWieso steht sie mir nicht zu? Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogen
dir steht die Pauschale nicht zu, das heißt nicht, dass du die Umzugskosten nicht geltend machen darfst, du musst die tatsächlichen Kosten nachweisen, das hat Beamtenschweiß gemeint.
Tschüß
P.S. da war einer schneller, da hast du es doppelt erläutert.
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Was soll die Diskussion hier bringen? Möglicherweise geht es bei dem Umzug selbst doch gar nicht um DHH! AfA2018 schreibt:
Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag
und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Zitat von Afa2018 Beitrag anzeigenIch habe nun bemerkt, da es im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung stand und wir diese beendetenMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Umzugskosten Pauschalbetrag
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas soll die Diskussion hier bringen? Möglicherweise geht es bei dem Umzug selbst doch gar nicht um DHH!
das hat er aber erst im Beitrag Nr.10 geschrieben, vorher hat er immer von der DHH gesprochen.
Tschüß
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