AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017
Hallo elsterer8,
du bist nicht der einzige der Freischaltcode und Abrufcode verwechselt, aber wenn man sich die Bezeichnung anschaut, macht es doch Sinn -> zum Abrufen von Belegen gibt es den Abrufcode.
Wenn der Kontoinhaber für andere Personen Belege abrufen will, macht er das auch mit dem Abrufcode.
Allerdings benötigt man vorher die Berechtigung und Zustimmung der betroffenen Person und wenn man die erhält durch den Freischaltcode , muss man damit die Berechtigung einmalig freischalten.
Tschüß
Hallo elsterer8,
du bist nicht der einzige der Freischaltcode und Abrufcode verwechselt, aber wenn man sich die Bezeichnung anschaut, macht es doch Sinn -> zum Abrufen von Belegen gibt es den Abrufcode.
Wenn der Kontoinhaber für andere Personen Belege abrufen will, macht er das auch mit dem Abrufcode.
Allerdings benötigt man vorher die Berechtigung und Zustimmung der betroffenen Person und wenn man die erhält durch den Freischaltcode , muss man damit die Berechtigung einmalig freischalten.
Tschüß
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