Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

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  • Braun17
    Neuer Benutzer
    • 20.01.2019
    • 3

    #1

    Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Ich erhalte Fehlermeldungen bei der Angabe der Erwerbstätigkeit meiner Tochter.
    Studium abgeschlossen Z.21 Ja
    Kind erwerbstätig Z.22 Ja (und zwar ab 01.09.2018 in Vollzeit, 38,5 Std.)
    deshalb geringfügige Besch. Z. 23 Nein
    Andere Erwerbstätigkeit Z.24 Ja (Zeitraum eingetragen)
    Wöchentl. Arbeitszeit Z.25 - Stunden lt. Z.23 = Null (es liegt ja keine geringfügige Besch. vor!), Stunden lt. Z.24 = 38,5 (Nachkommastelle lässt sich gar nicht angeben).
    Problem: Das System erwartet eine Angabe zu den Stunden lt. Z.23.
    Was mache ich (oder MeinElster) falsch?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Zitat von Braun17 Beitrag anzeigen
    Ich erhalte Fehlermeldungen bei der Angabe der Erwerbstätigkeit meiner Tochter.
    Studium abgeschlossen Z.21 Ja
    Kind erwerbstätig Z.22 Ja (und zwar ab 01.09.2018 in Vollzeit, 38,5 Std.)
    deshalb geringfügige Besch. Z. 23 Nein
    Andere Erwerbstätigkeit Z.24 Ja (Zeitraum eingetragen)
    Wöchentl. Arbeitszeit Z.25 - Stunden lt. Z.23 = Null (es liegt ja keine geringfügige Besch. vor!), Stunden lt. Z.24 = 38,5 (Nachkommastelle lässt sich gar nicht angeben).
    Problem: Das System erwartet eine Angabe zu den Stunden lt. Z.23.
    Was mache ich (oder MeinElster) falsch?
    Hallo,

    Du hast doch bestimmt nur Kindergeld bezogen bis zum 1.9. oder und die Angaben betreffen nur diesen Zeitraum

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

      Hast Du denn die falsche Null schonmal rausgelöscht?

      Kommentar

      • Braun17
        Neuer Benutzer
        • 20.01.2019
        • 3

        #4
        AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

        ... alles richtig, Kindergeldbezug nur bis Ende Aug. und nur den Zeitraum Sept.-Dez. angegeben.
        Deshalb wundere ich mich ja über die Fehlermeldung.
        Das Rauslöschen der 0 schafft keine Abhilfe, weil in dem Feld eine Angabe erwartet wird (obwohl ja wie gesagt keine geringfügige Beschäftigung vorliegt).
        Grüße
        Braun17

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        • Petz1900
          Neuer Benutzer
          • 14.07.2018
          • 151

          #5
          AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

          Zitat von Braun17 Beitrag anzeigen
          ... alles richtig, Kindergeldbezug nur bis Ende Aug. und nur den Zeitraum Sept.-Dez. angegeben.
          Ein Kind, für das einem kein Kindergeld zusteht, ist natürlich nicht auf der Anlage Kind zu erklären.

          => Zeitraum ab September komplett weglassen

          Kommentar

          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

            Zitat von Braun17 Beitrag anzeigen
            ... alles richtig, Kindergeldbezug nur bis Ende Aug. und nur den Zeitraum Sept.-Dez. angegeben.
            Deshalb wundere ich mich ja über die Fehlermeldung.
            Das Rauslöschen der 0 schafft keine Abhilfe, weil in dem Feld eine Angabe erwartet wird (obwohl ja wie gesagt keine geringfügige Beschäftigung vorliegt).
            Grüße
            Braun17
            Hallo,

            hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
            siehe auch Petz1900

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Braun17
              Neuer Benutzer
              • 20.01.2019
              • 3

              #7
              AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

              Hallo,

              hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
              siehe auch Petz1900

              Gruß FIGUL


              .. gelesen schon, aber erst jetzt kapiert, dass der Zeitraum völlig irrelevant ist, sorry.
              Danke an alle für die Beiträge
              Gruß
              Braun17

              Kommentar

              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                AW: Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                Hallo,

                Zitat: .. gelesen schon, aber erst jetzt kapiert, dass der Zeitraum völlig irrelevant ist, sorry.
                Danke an alle für die Beiträge
                Gruß
                Braun17

                Nur der Zeitraum während des Studiums ist relevant

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • Andreas1411
                  Neuer Benutzer
                  • 08.07.2020
                  • 1

                  #9
                  Hallo,
                  habe dazu ebenfalls eine frage:
                  Meine Tochter ist volljährig, hat die Erstausbildung (Studium) noch nicht beendet und hat einen Nebenjob.

                  Eingetragen habe ich:


                  Studium abgeschlossen Z.21 NEIN
                  Kind erwerbstätig Z.22 KEINE ANGABE (Nur erforderlich, wenn Zeile 21 mit JA beantwortet wurde)
                  Z.23 (Minijob) JA
                  Beschäftigungszeitraum: 17.11.-31.12.
                  Andere Erwerbstätigkeit Z.24 NEIN
                  Wöchentl. Arbeitszeit (Stunden lt. Z.23): 4

                  Mit diesen Eingaben bekomme ich folgende Fehlermeldung:

                  Fehler innerhalb der Seite
                  Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe.

                  Gruß
                  Andreas



                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    In den Zeilen nach der Zeile 21 darfst du keine Angaben machen, auch nicht zum Minijob! Einfach wieder auf keine Angabe zurücksetzen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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