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Kann nicht bis 10.04.19 Elster Umsatzsteuer Voranmeldung absenden

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    Kann nicht bis 10.04.19 Elster Umsatzsteuer Voranmeldung absenden

    Hallo mitnanda ,

    habe jetzt vom Finanzamt einen Brief erhalten , das ich von monatlich auf 3 Monate der Umsatzsteuer Voranmeldung zum 10.04.2019 online erledigen soll .

    Nur bin ich vom 27.03.19 > 13.04.19 im Ausland und habe keinen Zugriff auf meinen PC zum ausfüllen + versenden .

    Kann man auch vor dem 27.03.19 die Elster Umsatzsteuer Voranmeldung für 3 Mon. versenden ?

    PS : Welchen Spielraum habe ich nach dem 13.04.19 ? Ohne Verlängerung zu beantragen müssen ...

    mfg Wirsingtomate

    #2
    AW: Kann nicht bis 10.04.19 Elster Umsatzsteuer Voranmeldung absenden

    Hallo Wirsingtomate,
    nach dem 13.4. ist meiner Erfahrung nach kein Spielraum drin, kommt sehr schnell ein Bescheid mit Verspätungszuschlag.
    Gruß Xaver

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      #3
      AW: Kann nicht bis 10.04.19 Elster Umsatzsteuer Voranmeldung absenden

      Zum einen entsteht Dein Problem ja nicht durch die Umstellung von monatlich auf vierteljährlich, denn ob Du das Problem mit der Voranmeldung für das 1. Quartal 2019 oder für März 2019 hast, ist doch zunächst einmal Jacke wie Hose.

      Zum anderen ist doch für Dich die Umstellung auf vierteljährlich ein Glückstreffer, denn Du kannst ja eine Dauerfristverlängerung mit der Erklärung "Antrag auf Dauerfristverlängerung / Sondervorauszahlung" beantragen. Bei der Dauerfristverlängerung bei monatlicher Zahlungsweise hättest Du zusätzlich 1/11 als Sondervorauszahlung anmelden und bezahlen müssen, bei vierteljährlicher Zahlungsweise ist das NICHT erforderlich.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kann nicht bis 10.04.19 Elster Umsatzsteuer Voranmeldung absenden

        Hallo Wirsingtomate,

        Fazit -> vor dem 27.03.2019 den Antrag auf Dauerfristverlängerung abschicken und du hast dann bis 10.05.2019 Zeit für die Voranmeldung I. Quartal 2019.

        Tschüß



        P.S. @XaverWdg ->man kann auch vor Ablauf der Frist zusätzlich zur Dauerfristverlängerung mal einen Antrag auf Einzelfristverlängerung stellen, da kommt so schnell kein Verspätungszuschlag.
        Zuletzt geändert von holzgoe; 24.01.2019, 09:32. Grund: Korrektur

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