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Selbstständig, dann Angestellter

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    Selbstständig, dann Angestellter

    Hallo,

    ich habe eine Frage, die für die meisten hier vermutlich banal ist, aber ich sitze hier vor ELSTER und weiß nicht weiter.

    Ich war längere Zeit selbstständig (freier Mitarbeiter) und habe meine Steuererklärung immer von einem Steuerberater machen lassen. Jetzt habe ich meine selbstständige Tätigkeit beendet und arbeite als festangestellter Mitarbeiter in einem Betrieb. Im Monat Januar war noch selbstständig und musste natürlich auch die Vorsteueranmeldung machen. Februar bis Dezember war ich Angestellter, also keine Vorsteueranmeldung.

    Die vergangenen Jahre habe ich meine Unterlagen immer zum Steuerberater gebracht; war aber teurer als die Summe der Rückerstattung...

    Weil ich jetzt Angestellter bin, kann ich ja eine ganz normale Steuererklärung machen. Ich hab eigentlich nur die Kilometerpauschale. Mehr nicht. Problem ist nur, dass ich ja im Januar noch sekbstständig war.

    Jetzt meine Frage: Welche Formulare brauche ich? Für Januar (=Unternehmer) muss ich ja was anderes machen, als für Februar bis Dezember (=Privatperson). Die Option "Selbstständigkeit im laufenden Jahr beendet" finde ich aber nirgendwo.

    #2
    AW: Selbstständig, dann Angestellter

    Für deine Selbständigkeit wirst du noch eine Gewinnermittlung (EÜR) erstellen müssen, auch wenn das nur ein Monat war. Das Formular für 2018 kommt erst Ende Februar.

    Deinen Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit erklärst du in der Anlage G (bei Gewerbe) oder S (bei selbständiger Arbeit), deine Einkünfte als Arbeitnehmer in der Anlage N.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand brauchst du ebenfalls.

    Dann musst du vielleicht noch die Umsatzsteuererklärung für 2018 einreichen? Das hätte eigentlich schon innerhalb eines Monats nach Aufgabe deiner selbständigen Tätigkeit erfolgen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Selbstständig, dann Angestellter

      Vielen Dank für die Antwort!

      Was mir jetzt aufgefallen ist: Ich mach das ja alles online. Die Dokumente (z.B. Rechnungen) muss ich dann per Briefpost nachreichen, oder?

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        #4
        AW: Selbstständig, dann Angestellter

        Die Dokumente (z.B. Rechnungen) muss ich dann per Briefpost nachreichen, oder?
        Man reicht normalerweise von sich aus keine Belege mehr ein. Wenn das Finanzamt Belege sehen will, wird es diese anfordern.

        An der elektronischen Übermittlung von Dokumenten direkt in Mein ELSTER wird noch gearbeitet. So ab nächstes Jahr sollte das möglich sein. Im Moment geht das allenfalls als Mailanhang.

        https://download.elster.de/download/...ember_2017.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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