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Semstergebühren rückwirkend absetzen

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    Semstergebühren rückwirkend absetzen

    Hallo Leute,

    kurz zu meinem Werdegang:

    Berufsausbildung von 2010-2013
    Zweitausbildung Studium vom WS13/14 - SS 17
    Arbeitnehmer seit 12.03.18

    Nun wollte ich heute meine Steuererklärung für 2018 fertig machen. Vorher habe ich noch nie eine Erklärung abgegeben.
    Leider habe ich vergessen bzw. nicht gewusst, dass ich meine Semestergebühren bereits während des Studiums als Verlustvortrag anmelden musste, um die Werbungskosten nun mit meinen Einkünften von 2018 zu verrechnen.
    Daher meine Frage, was wäre die beste bzw. einfachste Methode, nun meine Semestergebühren der letzten 4 Jahre steuerlich gelten zu machen?

    Wäre super, wenn ihr mir ein wenig Hilfe geben könntet
    Danke vorab!

    VG

    #2
    AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

    Zitat von stevejoo Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    kurz zu meinem Werdegang:

    Berufsausbildung von 2010-2013
    Zweitausbildung Studium vom WS13/14 - SS 17
    Arbeitnehmer seit 12.03.18

    Nun wollte ich heute meine Steuererklärung für 2018 fertig machen. Vorher habe ich noch nie eine Erklärung abgegeben.
    Leider habe ich vergessen bzw. nicht gewusst, dass ich meine Semestergebühren bereits während des Studiums als Verlustvortrag anmelden musste, um die Werbungskosten nun mit meinen Einkünften von 2018 zu verrechnen.
    Daher meine Frage, was wäre die beste bzw. einfachste Methode, nun meine Semestergebühren der letzten 4 Jahre steuerlich gelten zu machen?

    Wäre super, wenn ihr mir ein wenig Hilfe geben könntet
    Danke vorab!

    VG
    Hallo, mache Steuerklärungen der vergangenen Jahre!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo, mache Steuerklärungen der vergangenen Jahre!
      Kannst du eventuell etwas genauer ins Detail gehen?
      Ich muss dann quasi separat für jedes Jahr einzelnd sprich 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Erklärung abgeben und jeweils die Semestergebuhren als Werbungskosten ansetzen oder als Verlustvortrag?
      Könnte ich dann für 2018 direkt gleichzeitig den Verlustvortrag ansetzen oder wie würde das ablaufen?
      Als Student hätte ich quasi keine Einnahmen.. Das heisst ich habe auch keine Lohnsteuer bezahlt, bringt dass dann überhaupt was?
      Die Semesterbeiträge sind ha niedriger als die Werbungkostempauschale von 1000€
      Zuletzt geändert von stevejoo; 30.01.2019, 23:13.

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        #4
        AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

        Zitat von stevejoo Beitrag anzeigen
        Ich muss dann quasi separat für jedes Jahr einzelnd sprich 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Erklärung abgeben und jeweils die Semestergebuhren als Werbungskosten ansetzen oder als Verlustvortrag?
        Als Werbungskosten natürlich, denn den Verlustvortrag macht ja dann das Finanzamt.

        Zitat von stevejoo Beitrag anzeigen
        Als Student hätte ich quasi keine Einnahmen
        Ja, wenn sie höher als die Ausgaben wären dann gäbs ja auch keinen Verlust.

        Kommentar


          #5
          AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

          Zitat von stevejoo Beitrag anzeigen
          Die Semesterbeiträge sind ha niedriger als die Werbungkostempauschale von 1000€
          Die Werbungskostenpauschale gibt es auch nur, soweit man tatsächlich Einnahmen hatte.
          Wenn du jetzt in den ganzen Jahren kein Geld verdient, aber Semestergebühren gezahlt hast, kannst du diese als Werbungskosten ansetzen - die Werbungskostenpauschale gibt es dann (mangels Einnahmen) nicht.

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            #6
            AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

            Hey Stevejobs
            So wie ich es hier verstanden habe und ich es auch machen würde: Vorweg erstmal auf einen Schlag die vier einzelnen Steuererklärungen 2013-2017 abgeben und wenn auch nur die Semestegebühren als Werbungskosten drinstünden. Da kommt mir gleich die Frage nach den übrigen Kosten, Fachbücher(!), die die „allgemeinen Lebenshaltungskosten-Fachbegriff“ übersteigen. Erst nach Bescheiden und deiner Anerkennung die 2018er starten.
            Ein Anschreiben „hiermit gebe ich zeitgleich die Steuererklärungen 2013-2017 ab“ schadet nicht.

            Ich schreibe dieses, um dich zu ermuntern, die ganze Hineindenkerei lohnt! Mein über 70 Jahre währendes Leben hat mich noch kein Steurberatungsbüro als Kunden gesehen, trotz Nachwuchs, deren Ausbildung, Hausbau. Am Ende ihres Lebens machte ich 5 J auch die der Eltern, die Geschwister waren heilfroh.
            Geh zu Volkshochschulvorträgen Thema Järliche Steuererklärung und kauf dir auch mal studienhalber eine SteuerberatungsCD, die Kosten sind auch absetzbar. Es gibt „wenige“ Gesetze, viel VerwaltungsVO, RichterRecht, doch allen ist gemeinsam: Die Fachsprache im Steuerrecht. Da gilt es im Kopf, im PC die Definitionen zu fixieren. Die Begriffe Legaldefinition, allgemeiner Rechtsbegriff und subsumieren gehören dazu. Nur so bekommst du dauerhafte Orientierung.
            Kein Abo bei Steuerinfo-Kauf - die Verlage sind manchmal wie Kletten!

            Über die Jahre siehst du, es ist immer nur das Gleiche. Der Staat will Geld und stellt seine Spielregeln auf. Da muss man Nur ausreichend aktuell bleiben.
            Sei freundlich zu deinem Finanzamt, dann sind sie es auch zu dir — die Steuern musst du eh berappen. Ein freundlicher Widerpruch ist nix böses, man lernt daraus.
            Viel Glück im (Steuerbürger-)Leben!

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              #7
              AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

              Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
              Hey Stevejobs
              Hallo elsterer8,
              der ist leider schon am 05.Oktober 2011 verstorben.

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                #8
                AW: Semstergebühren rückwirkend absetzen

                Der hatte wohl auch eine ganze Abteilung für seine diversen Steuerangelegenheiten.

                Kommentar

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