Hallo,
mein Arbeitgeber zahlt für mich Beiträge für eine Zusatzversorgung, die von meinem Gehalt einbehalten werden. Laut der Lohnsteuerbescheinigung (Automatischer Belegabruf und -übernahme) werden diese Beiträge automatisch in Zeile 52 der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
Auf der Lohnsteuerbeschinigung steht "AN-Beitrag Zukuntssicherung" und in der Steuererklärung wird automatisch "Steuerpflichtiger Beitrag zur Zusatzversorgung" eingetragen.
"Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005" heißt es allerdings in der Überschrift. Nun ich arbeite seit Mitte 2017 in den Betrieb und war vorher Studentin... Ist die Übernahme an dieser Stelle der Steuererklärung so korrekt??
Vielen Dank
mein Arbeitgeber zahlt für mich Beiträge für eine Zusatzversorgung, die von meinem Gehalt einbehalten werden. Laut der Lohnsteuerbescheinigung (Automatischer Belegabruf und -übernahme) werden diese Beiträge automatisch in Zeile 52 der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
Auf der Lohnsteuerbeschinigung steht "AN-Beitrag Zukuntssicherung" und in der Steuererklärung wird automatisch "Steuerpflichtiger Beitrag zur Zusatzversorgung" eingetragen.
"Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005" heißt es allerdings in der Überschrift. Nun ich arbeite seit Mitte 2017 in den Betrieb und war vorher Studentin... Ist die Übernahme an dieser Stelle der Steuererklärung so korrekt??
Vielen Dank
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