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Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge

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    Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge

    Hallo,
    ich versuche das Formular EÜR 2017 auszufüllen. Es geht um Zeile 62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge.
    Wenn ich hier einen Betrag einstelle (Privatfahrzeug genutzt, km-Anzahl * 0,30 Eur) schlägt die Prüfung zu:
    "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen."
    Rechtsform des Betriebs: "sonstige selbständig tätige Person".
    Als mögliche Fehlerquellen wird auf "Anlage EÜR / Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen" "Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG" verwiesen.
    Ich habe keine Einlagen vorgenommen und was hat die betriebliche Nutzung eines privaten PKWs mit einer Einlage zu tun.

    Wo liegt der Fehler?

    #2
    AW: Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge

    ... und was hat die betriebliche Nutzung eines privaten PKWs mit einer Einlage zu tun.
    Du stellst einen Gegenstand aus deinem Privatvermögen dem Betrieb zur Verfügung, das ist eine sog. Nutzungseinlage.

    Den Wert dieser Nutzungseinlage (also die Fahrtkosten aus Zeile 62) musst du deshalb in die Zeile 91 der Anlage EÜR eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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