Hallo,
ich versuche mich gerade an der Steuererklärung für meine Mutter. Sie wohnt seit Anfang 2018 in einem Pflegeheim, hatte anfangs Pflegegrad 2, jetzt 3. Sie muss eine Steuererklärung abgeben.
So wie ich es verstanden habe, können die gasamten Kosten des Pflegeheims von der Steuer abgesetzt werden, weil sie einen Pflegegrad hat. Allerdings ist mit nicht ganz klar wo. Kommt das alles zu den außergewöhnlichen Belastungen (Zeile 67), oder muss da noch was verteilt werden. Insbesondere so was wie in Zeile 70 ("Die in Zeile 67 enthaltenen Arbeistkosten für Handwerkerleistungen") verwirrt mich.
Die Rechnungen sind unterteilt in Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand, (Auslagen für Rezeptgebür, Auslagen für Reinigung, ....)
Ich hab jetzt die Gesamtkosten für Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand in Zeile 67 - "Aufwendungen" und den darin enthaltenen Anteil der Pflegekasse in Zeile 67 - "Erhaltene ... Unterstützungen" eingetragen. Auslagen für Rezepte, Reinigung von Wäsche, Telefonkosten, ... hab ich weggelassen.
Was will jetzt Zeil 69 (72) von mir ("in Heimunterbringungkosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen"). Wären das die Kosten für Reinigung der Wäsche? Hätten die dann auch in Zeile 67 mit angegeben werden müssen. Für mich liest sich der Text so, als sollte das was in 67 angegeben wurde hier nochmal angegeben werden. Aber das ist doch bestimmt nicht richtig?
Kann ich jeden Monat einzeln angeben, oder muss ich das zusammenrechnen und dann die 9000 Euro Haushaltsersparnis da wieder abziehen? Die werden doch wieder abgezogen, auch wenn meine Mutter ihr Häuschen nicht verkaufen will (wir waren mal 3 Tage "auf Urlaub" da), oder?
Und noch eine letzte Frage. Meine Mutter hat von der Krankenkasse eine Befreiung von Zuzahlungen. Nun kommen aber trotzden noch jeden Monat 10 - 40 Euro Rezepte von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zusammen (der Arzt schreibt dann ein grünes Rezept). Sind diese Kosten "Privatvergnügen", oder gehören die auch zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Grüße
ich versuche mich gerade an der Steuererklärung für meine Mutter. Sie wohnt seit Anfang 2018 in einem Pflegeheim, hatte anfangs Pflegegrad 2, jetzt 3. Sie muss eine Steuererklärung abgeben.
So wie ich es verstanden habe, können die gasamten Kosten des Pflegeheims von der Steuer abgesetzt werden, weil sie einen Pflegegrad hat. Allerdings ist mit nicht ganz klar wo. Kommt das alles zu den außergewöhnlichen Belastungen (Zeile 67), oder muss da noch was verteilt werden. Insbesondere so was wie in Zeile 70 ("Die in Zeile 67 enthaltenen Arbeistkosten für Handwerkerleistungen") verwirrt mich.
Die Rechnungen sind unterteilt in Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand, (Auslagen für Rezeptgebür, Auslagen für Reinigung, ....)
Ich hab jetzt die Gesamtkosten für Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand in Zeile 67 - "Aufwendungen" und den darin enthaltenen Anteil der Pflegekasse in Zeile 67 - "Erhaltene ... Unterstützungen" eingetragen. Auslagen für Rezepte, Reinigung von Wäsche, Telefonkosten, ... hab ich weggelassen.
Was will jetzt Zeil 69 (72) von mir ("in Heimunterbringungkosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen"). Wären das die Kosten für Reinigung der Wäsche? Hätten die dann auch in Zeile 67 mit angegeben werden müssen. Für mich liest sich der Text so, als sollte das was in 67 angegeben wurde hier nochmal angegeben werden. Aber das ist doch bestimmt nicht richtig?
Kann ich jeden Monat einzeln angeben, oder muss ich das zusammenrechnen und dann die 9000 Euro Haushaltsersparnis da wieder abziehen? Die werden doch wieder abgezogen, auch wenn meine Mutter ihr Häuschen nicht verkaufen will (wir waren mal 3 Tage "auf Urlaub" da), oder?
Und noch eine letzte Frage. Meine Mutter hat von der Krankenkasse eine Befreiung von Zuzahlungen. Nun kommen aber trotzden noch jeden Monat 10 - 40 Euro Rezepte von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zusammen (der Arzt schreibt dann ein grünes Rezept). Sind diese Kosten "Privatvergnügen", oder gehören die auch zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Grüße
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