kleine sohn 5 jahre ist noch im kindergarten. wir zahlen ca 1440 euro jährlich. aber wenn ich bei elster berechnen lasse, berücksichtigt es das nicht. wieviel überhaupt können wir davon zurückverlangen?
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kinderbetreungskosten
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Gast
AW: kinderbetreungskosten
Damit die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden können sind auf der Anlage Kind Seite 3 die Zeilen 67 bis 71 auszufüllen - evtl. noch zusätzlich die Zeiken 72 und 73, wenn die Eltern n i c h t gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.
In dem folgenden Link ist die gültige Rechtslage für die Einkommensteuererklärung 2018 dargestellt:
https://www.bmf.gv.at/steuern/famili...ten_absetzbar_
Wird bei der Plausibilitätsprüfung ein Fehlerhinweis ausgegeben? Oder kommt erst bei der Steuerberechnung ein Hinweis - und wie lautet dieser?
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AW: kinderbetreungskosten
danke für Ihre antwort. ich schreibe selbstverständlich name des kindergartens und die summe. 1440. das problem, ich habe klasse 3. früher musste immer wieder nachzahlen. 300-500 euro. ohne kindergartenkosten. und so rechnet er mir dieses jahr auch. 501 zurück. aber es kann doch nicht sein. wenn ich richtig verstanden habe, steht mir vom 1440 zwei drittel zurück. oder? also automatisch sieht elster nicht dieses ding
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AW: kinderbetreungskosten
Zitat von auskiev Beitrag anzeigenwenn ich richtig verstanden habe, steht mir vom 1440 zwei drittel zurück. oder?
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AW: kinderbetreungskosten
Und bitte daran denken, dass Verpflegungskosten NICHT dazugehören ! Die müssen herausgenommen werden.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: kinderbetreungskosten
In dem folgenden Link ist die gültige Rechtslage für die Einkommensteuererklärung 2018 dargestellt:
https://www.bmf.gv.at/steuern/famili...ten_absetzbar_
Impressum
Bundesministerium für Finanzen Johannesgasse 5, 1010 Wien Telefon+43 (0)1 51433-0
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AW: kinderbetreungskosten
Die Rechtslage in Österreich mag ja interessant sein, hilft aber für Deutschland nicht wirklich. Bei mir funktioniert der Link ohnehin nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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