Hallo.
Ich sitze nun vor der Aufgabe, für miene Lebensgefährtin die erste Einkommensteuer für das Jahr 2018 zu erstellen. An sich kein besonders kompliziertes Vorhaben, allerdings gibt es bei uns einige Besonderheiten, zu denen ich gerne eure Meinung einholen würde.
Wir leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft, somit sind wir nicht gemeinsam veranlagt. Die Steuererklärung wird also nur für Sie als eigene Person erstellt.
Sie ist:
- Arbeitnehmerin (20 Std. die Woche, wird aber wie Vollzeit bezahlt) somit nicht als Teilzeitangestellte zu behandeln, falls dies überhaupt eine Rolle spielt
- Schülerin an einem Abendgymnasium (Fachoberschulreife)
- Hat ein Gewerbe mit einem Gesamtumsatz von unter 5.000 € (in 2018 gegründet) / Gewerbe ist in einer anderen Stadt angemeldet. Es ist also ein anderes Finanzamt zuständig
- Erhält das Kindergeld für sich selbst direkt von der Familienkasse
- Bisher nie eine Steuererklärung eingereicht (bis auf die Umsatzsteuervoranmeldungen für das in 2018 gegründete Gewerbe)
Da für das Gewerbe bereits Umsatzsteuervoranmeldungen durchgeführt wurden, haben wir mit diesem Account mit der Erstellung der Einkommensteuer begonnen. Neben dem Hauptformular haben wir die Anlagen G und N ausgewählt.
In folgenden Punkten bin ich unsicher:
- Hauptvorduck - Bankverbindung: Verstehe ich es richtig, dass die Bankverbindung nur für Steuererstattungen verwendet wird? Dem Finanzamt soll keine Einzihungsvollmacht erteilt werden.
- Hauptvorduck - Sonderausgaben - 7 Ausgleichszahlungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer: Sie zahlt eine Kirchensteuer. Diese wird im Lohnsteuerbescheid ausgewiesen. Muss diese hier separat eingetragen werden? Die auswählbaren Unterpunkte irritieren mich ein wenig.
- Hauptvorduck - Sonderausgaben - 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Müssen hier die Kosten für die Fachoberschulreife an dem Abendgymnasium eingetragen werden (Bücher, Material etc.)? Wo und wie trage ich die Fahtkosten (KM-Pauschale) ein?
- Hauptvorduck - Sonstige Angaben und Anträge - 18 Einkommensersatzleistungen: Sie erhält das oben genannte Kindergeld für sich selbst (es sind also keine Kinder vorhanden). Muss dies hier eingetragen werden (Quasi als "vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz."? Oder wird diese Leistung nicht berücksichtigt?
- Anlage G: Das Gewerbe ist in einer anderen Stadt angemeldet. Die Umsatzsteuer wird entsprechend an das Finanzamt der anderen Stadt überwiesen. In der Anlage G findet sich allerdings nirgends ein Feld, in dem man solche Angaben machen kann. Einzig der Gewinn wurde in der gesamten Alage G angegeben. Ist dies so richtig?
Ich hoffe, es finden sich hier hilfsbereite Sachkundige, die uns ein wenig unter die Arme greifen können :-).
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Dima
Ich sitze nun vor der Aufgabe, für miene Lebensgefährtin die erste Einkommensteuer für das Jahr 2018 zu erstellen. An sich kein besonders kompliziertes Vorhaben, allerdings gibt es bei uns einige Besonderheiten, zu denen ich gerne eure Meinung einholen würde.
Wir leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft, somit sind wir nicht gemeinsam veranlagt. Die Steuererklärung wird also nur für Sie als eigene Person erstellt.
Sie ist:
- Arbeitnehmerin (20 Std. die Woche, wird aber wie Vollzeit bezahlt) somit nicht als Teilzeitangestellte zu behandeln, falls dies überhaupt eine Rolle spielt
- Schülerin an einem Abendgymnasium (Fachoberschulreife)
- Hat ein Gewerbe mit einem Gesamtumsatz von unter 5.000 € (in 2018 gegründet) / Gewerbe ist in einer anderen Stadt angemeldet. Es ist also ein anderes Finanzamt zuständig
- Erhält das Kindergeld für sich selbst direkt von der Familienkasse
- Bisher nie eine Steuererklärung eingereicht (bis auf die Umsatzsteuervoranmeldungen für das in 2018 gegründete Gewerbe)
Da für das Gewerbe bereits Umsatzsteuervoranmeldungen durchgeführt wurden, haben wir mit diesem Account mit der Erstellung der Einkommensteuer begonnen. Neben dem Hauptformular haben wir die Anlagen G und N ausgewählt.
In folgenden Punkten bin ich unsicher:
- Hauptvorduck - Bankverbindung: Verstehe ich es richtig, dass die Bankverbindung nur für Steuererstattungen verwendet wird? Dem Finanzamt soll keine Einzihungsvollmacht erteilt werden.
- Hauptvorduck - Sonderausgaben - 7 Ausgleichszahlungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer: Sie zahlt eine Kirchensteuer. Diese wird im Lohnsteuerbescheid ausgewiesen. Muss diese hier separat eingetragen werden? Die auswählbaren Unterpunkte irritieren mich ein wenig.
- Hauptvorduck - Sonderausgaben - 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Müssen hier die Kosten für die Fachoberschulreife an dem Abendgymnasium eingetragen werden (Bücher, Material etc.)? Wo und wie trage ich die Fahtkosten (KM-Pauschale) ein?
- Hauptvorduck - Sonstige Angaben und Anträge - 18 Einkommensersatzleistungen: Sie erhält das oben genannte Kindergeld für sich selbst (es sind also keine Kinder vorhanden). Muss dies hier eingetragen werden (Quasi als "vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz."? Oder wird diese Leistung nicht berücksichtigt?
- Anlage G: Das Gewerbe ist in einer anderen Stadt angemeldet. Die Umsatzsteuer wird entsprechend an das Finanzamt der anderen Stadt überwiesen. In der Anlage G findet sich allerdings nirgends ein Feld, in dem man solche Angaben machen kann. Einzig der Gewinn wurde in der gesamten Alage G angegeben. Ist dies so richtig?
Ich hoffe, es finden sich hier hilfsbereite Sachkundige, die uns ein wenig unter die Arme greifen können :-).
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Dima
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