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Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

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    Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage, ich habe eine Email von Elster bekommen, dass ich den Steuerbescheid für 2017 und für 2019 (da geht es um Vorauszahlungen) ab heute abrufen kann. Für 2017 ging es ganz unkompliziert über das Steuerprogramm, was ich zur Erstellung genutzt habe. Den Bescheid für 2019 wollte ich jetzt online über Mein Elster runterladen, aber es heißt, dass keine Bescheiddaten zur Verfügung stehen.

    Habe ich eine Möglichkeit diesen Bescheid über Mein Elster anzusehen oder muss ich auf die Bescheide in Papierform warten?

    Viele Grüße
    EriKam

    #2
    AW: Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

    Du musst auf das Papier warten. Die Bescheiddaten für Vorauszahlungen wurden noch nie und werden m.E. auch derzeit NICHT zur Verfügung gestellt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

      Die Bescheiddaten für Vorauszahlungen wurden noch nie und werden m.E. auch derzeit NICHT zur Verfügung gestellt.
      Nicht nur deines Erachtens! Das ist so. Nur die Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen können in Mein ELSTER gestellt werden, es geht aber auch noch klassisch.

      Der Bescheid kommt auch bei einer Antragstellung in Mein ELSTER nur auf Papier.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

        Hm ok, danke! Ich dachte die gäbe es auch Online, da es dazu eine Email gab, dass ich den Bescheid abrufen kann. Da wir ja erst 2019 haben, kann es meiner Meinung nach nur eine Vorauszahlung sein. Dann warte ich mal noch ein paar Tage.

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          #5
          AW: Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

          Wenn die Vorauszahlungsbescheide neuerdings tatsächlich auch in Mein ELSTER bereitgestellt würden, wäre es nicht schlecht, das zu erfahren.

          Vielleicht kannst du ja in den nächsten Tage abschließend berichten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Bescheid 2019 abrufen (Vorauszahlungen)

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Du musst auf das Papier warten. Die Bescheiddaten für Vorauszahlungen wurden noch nie und werden m.E. auch derzeit NICHT zur Verfügung gestellt.
            Es wird gerade damit herumexperimentiert, aber das auch nur in einigen Bundesländern. IIRC gibts (elektronische) Vorauszahlungsbescheide quasi als Anhang zum ESt-Bescheid, aber damit kann aktuell wohl auch noch keine übliche Steuersoftware anständig umgehen. Aktuell ist die Aussage "gips nich" also durchaus richtig, aber in zehn-oder-so Jahren kanns schon zum Standard gehören.

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              #7
              Gibt es hierzu eigentlich schon was neues? Ich gehe gerade die Unterlagen des letzten Jahres durch und merke dass ich den Papierbescheid natürlich nicht doppelseitig eingescannt habe und daher die Tabelle nicht mehr einsehen kann. Generell fände ich es ganz gut wenn der digitale Bescheid irgendwie mit dem tatsächlichen Bescheid übereinstimmen würde. Es wäre auch hilfreich wenn man die Vorrauszahlungsgeschichte irgendwo, wenn sie denn nicht im bescheid reinpasst, im Elster an Anderer Stelle einsehen könnte
              Zuletzt geändert von florijanh; 19.05.2021, 14:53.

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                #8
                Ich weiß nur, dass hier in Bayern zumindest mit den Bescheiddaten nach wie vor keine Vorauszahlungsdaten mitgeliefert werden. Wie der

                aktuelle Sachstand in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Wer die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids

                beantragt, müsste aber den kompletten Steuerbescheid einschließlich der Vorauszahlungsfestsetzungen erhalten und zwar in allen Bundesländern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zu den Vorauszahlungen gibt es nichts Neues.

                  Du bringst i.ü. den digitalen Bescheid und die Bescheiddatenübermittlung durcheinander, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der digitale Bescheid ist der Bescheid, aber one and only, d.h. falls Du den Bescheid in digitaler Form beantragt hast, bekommst Du ihn auch nur digital, es gibt dann keinen Papierbescheid. Die Bescheiddatenübermittlung ist ein rein informativer zusätzlicher Service, mit dem Du mit Deinem Steuererklärungsprogramm bequem die Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten abgleichen kannst, nicht mehr und nicht weniger.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wer die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids beantragt, müsste aber den kompletten Steuerbescheid einschließlich der Vorauszahlungsfestsetzungen erhalten und zwar in allen Bundesländern.
                    Ja, das ist tatsächlich so (eigene Erfahrung allerdings nur aus Bayern). Der ist 1:1 identisch mit dem Papierbescheid (inkl. Vorauszahlungen und auch Rechtsbehelfsbelehrung etc.).

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