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ESt-Erklärung 2017 nochmals aufrufen

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    ESt-Erklärung 2017 nochmals aufrufen

    Hallo, ich bin neu hier.
    Ich kriege es einfach nicht hin, meine Steuererklärung 2017 nochmals aufzurufen. Der Bescheid ist da (Papier), aber die Erklärung selbst wollte ich mir nochmals ansehen. Ich habe schon alles (?) probiert.
    Könnte vielleicht jemand Schritt für Schritt den Weg erklären?

    #2
    AW: ESt-Erklärung 2017 nochmals aufrufen

    Dazu muss man wissen, ob die Steuererklärung mit dem auf dem PC installierten Steuerprogramm Elsterformular oder direkt im Internet über das Benutzerkonto bei Mein ELSTER erstellt und abgegebn wurde, da die Schritte zum Aufruf unterschiedlich sind.

    Bezüglich Elsterformular verweise ich auf die beigefügte Kurzdarstellung.

    Wurden die Daten direkt aus dem Benutzerkonto bei Mein ELSTER übermittelt findet man im Posteingang bei Mein ELSTER das Übertragungsprotokoll. Ausserdem steht in Mein ELSTER die Bescheiddatenrückübermittlung für Einkommensteuerbescheide automatisch zur Verfügung.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von ; 05.02.2019, 17:43.

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      #3
      AW: ESt-Erklärung 2017 nochmals aufrufen

      Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht mehr genau, wie das Formular übermittelt wurde. Ich hab das zum ersten Mal gemacht.
      Aber ich glaube, dass es über Mein Elster gegangen ist, bin jedoch nicht sicher. In meinem Posteingang habe ich drei Nachrichten, die letzte aus Nov. 2018 wg. Umsatzsteuer.

      Vor einigen Tagen habe ich eine Mail vom FA bekommen, wonach eine verschlüsselte Datei zur Abholung bereit gestellt wird. Aber die finde ich halt nicht.

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        #4
        AW: ESt-Erklärung 2017 nochmals aufrufen

        Vor einigen Tagen habe ich eine Mail vom FA bekommen, wonach eine verschlüsselte Datei zur Abholung bereit gestellt wird
        Wenn die Erklärung mit Mein ELSTER wurde, werden die Bescheiddaten ebenfalls dorthin übermittelt.

        Ob die Erklärung mit mein ELSTER übermittelt wurde, lässt sich unter Meine Formulare im Register Übermittelte Formulare leicht nachprüfen.

        Unter Formulare & Leistungen gibt es außerdem das Untermenü Bescheiddaten!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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