Umsatzsteuervoranmeldung

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  • jeppp
    Neuer Benutzer
    • 07.02.2019
    • 2

    #1

    Umsatzsteuervoranmeldung

    Moin, Moin ich verstehe die Fragen bei Elster Online nicht bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung.

    Bin jetzt bei Elster Online -> Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 20

    Innergemeinschaftliche Lieferungen (§4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer ID.Nr.

    Das weiß ich nicht was es bedeutet und ob ich da was eintragen muss, kann mir da Jemand helfen? THX
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hast du Waren an Firmen mit USt-ID innerhalb der EU geliefert?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • jeppp
      Neuer Benutzer
      • 07.02.2019
      • 2

      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

      Waren nicht, aber Dienstleistungen ausgeführt, zählen Dienstleistungen auch dazu?
      Zuletzt geändert von jeppp; 07.02.2019, 13:27.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

        Zitat von jeppp Beitrag anzeigen
        bei Elster Online
        Du fragst aber im Unterforum zu ElsterFormular. Ich verschieb denn mal.

        Zitat von jeppp Beitrag anzeigen
        ich verstehe die Fragen ... nicht
        Rechts neben der Kennzahl (in Zeile 20 befindet sich die Kennzahl 41) findest Du ein weißes Fragezeichen auf blauem Grund. Wenn Du dort klickst dann bekommst Du die Eingabehilfe.

        Zitat von jeppp Beitrag anzeigen
        Innergemeinschaftliche Lieferungen
        Eine Dienstleistung ist keine Lieferung! Wenn Du also eine nicht steuerbare Leistung in einem anderen EU-Staat ausgeführt hast, dann ist das natürlich nur bei den nicht steuerbaren Umsätzen einzutragen.

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