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    Fb + fe-1

    Hallo,
    ich bräuchte einmal eure Hilfe.
    Wir sind eine GBR, Gewinn 1500€, Aufteilung 50%/50%

    Könnt Ihr mit bitte beschreiben wie ich das in FB + FE-1eintragen muss?

    Irgendwie bekomme ich das nicht hin.

    LG
    Pit

    #2
    AW: Fb + fe-1

    Du gibst doch in der Anlage FB einen Aufteilungsschlüssel an und in der Anlage FE 1 verteilst du eben alles nach diesem Schlüssel.

    Wo ist jetzt genau dein Problem? Das musst du schon etwas näher beschreiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fb + fe-1

      Im FB habe ich Zähler 50 und Nenner 100 eingeben

      IM FE-1 Zeile5 habe ich 1500€ eingegeben.

      Nun zur Aufeilung der Besteuerungsgrundlage --> und genau hier ist wohl das Problem.
      Wo muss ich was eintragen ?
      Danke vorab..

      LG
      Pit

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        #4
        AW: Fb + fe-1

        Nun zur Aufeilung der Besteuerungsgrundlage --> und genau hier ist wohl das Problem.
        Da musst du nur die Nummer der Beteiligten gemäß Anlage FB eintragen, sonst nichts! Es soll ja alles nach Schlüssel verteilt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fb + fe-1

          Bei Nummer des Beteiligten habe ich jeweils 1 bzw.2 eingeben

          jedoch kommt immer wieder diese Meldung..

          Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Es wurden bei mindestens einem Beteiligten Einnahmen / Überschüsse angegeben, die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen sind. Der entsprechende Summenwert für die Gesellschaft / Gemeinschaft fehlt.

          Anlage FE 1 / Gesellschaft/Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen

          Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Es wurden bei der Gesellschaft Einnahmen / Überschüsse angegeben, die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen sind, aber keine solchen bei mindestens einem Beteiligten.

          Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / 1. Eintrag (Peter B.......)
          Zuletzt geändert von pit...; 08.02.2019, 16:47.

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            #6
            AW: Fb + fe-1

            Um welche Art von Einkünften geht es denn konkret? Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft

            Irgendwo bist du da in der falschen Nummer gelandet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fb + fe-1

              In der Anlage eine komprimierte Darstellung der Verteilung für den Bereich Vermietung und Verpachtung. Haupteintragung sind die Einünfte - die hier insgesamt nach dem Verteilungsschlüssel zu verteilen sind und die Beteiligungsquote. Der Rest geht automatisch.
              Angehängte Dateien

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                #8
                AW: Fb + fe-1

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Um welche Art von Einkünften geht es denn konkret? Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft

                Irgendwo bist du da in der falschen Nummer gelandet.
                Mobile Disco

                - - - Aktualisiert - - -

                muss ich hier auch die 1500eur eintragen ?

                3 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                Laufende Einkünfte
                Ohne zuzurechnendes Organeinkommen und ohne die Zeilen 5 bis 8 und 15 bis 20 der Anlage FE 2
                — Eintragungen vor Abzug ausländischer Steuern —

                ---> Zeile 6 abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen

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                  #9
                  AW: Fb + fe-1

                  Die Anlage FE2 gilt nur für Veräusserungsgewinne. Laufende Einkünfte sind ausschliesslich in der Anlage FE1 einzutragen.

                  Normal zu verteildender Gewinn darf nur in Zeile 5 eingetragen.
                  Zeile 6 darf nur Eintragungen enthalten, wenn Gewinnanteile abweichend vom normalen Verteilungsschlüssel zu verteilen sind. Ist dies nicht der Fall muss das Feld leer bleiben.
                  Zuletzt geändert von ; 08.02.2019, 17:44.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fb + fe-1

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    Die Anlage FE2 gilt nur für Veräusserungsgewinne. Laufende Einkünfte sind ausschliesslich in der Anlage FE1 einzutragen.

                    Normal zu verteildender Gewinn darf nur in Zeile 5 eingetragen.
                    Zeile 6 darf nur Eintragungen enthalten, wenn Gewinnanteile abweichend vom normalen Verteilungsschlüssel zu verteilen sind. Ist dies nicht der Fall muss das Feld leer bleiben.

                    Ok, vielen Dank für Eure Hilfe...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fb + fe-1

                      Hallo pit....,
                      im Elsterformular bist du aber definitiv nicht unterwegs, da gibt es die Formulare nicht, um andere nicht zu verwirren, verschieb ich mal ins passende Unterforum.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Fb + fe-1

                        Link zur Verdeutlichung der "Unterschiede" und der "Gemeinsamkeit":

                        https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf

                        Dem Benutzerkonto bei Mein ELSTER gehört die Zukunft.

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