EÜR Anlage

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  • Seraphine
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2019
    • 2

    #1

    EÜR Anlage

    Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Als Kleinunternehmer fülle ich doch nur die Felder unter "Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer" aus, oder?

    Für mich ist es etwas verwirrend und unklar, wie ich die Felder unter "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" ausfüllen soll, denn als Kleinstunternehmer sind meine Betriebseinnahmen doch nicht umsatzsteurpflichtig, wenn ich es richtig verstanden habe. Ebenso alle weiteren Felder sind für mich nicht relavant. Trage ich dann dort immer "0 Euro" ein?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!!
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    AW: EÜR Anlage

    Grundsätzlich sind nur die Felder auszufüllen, welche auf einen zutreffen.
    NULL ist im Rahmen der Steuererklärung / EÜR auch ein Wert und kann zu weiteren Fehlern oder Prüfhinweisen führen wenn Eingaben an der falschen Stelle gemacht werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      AW: EÜR Anlage

      Für die Einnahmen von Kleinunternehmern steht doch sogar eine eigene Zeile zur Verfügung!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: EÜR Anlage

        Zitat von Seraphine Beitrag anzeigen
        ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Als Kleinunternehmer fülle ich doch nur die Felder unter "Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer" aus........
        Hallo,

        das hatte Sie ja schon gefunden.

        Tschüß

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          AW: EÜR Anlage

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo,

          das hatte Sie ja schon gefunden.

          Tschüß
          Richtig, aber das hatte ich schlicht überlesen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Seraphine
            Neuer Benutzer
            • 13.02.2019
            • 2

            #6
            AW: EÜR Anlage

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Grundsätzlich sind nur die Felder auszufüllen, welche auf einen zutreffen.
            NULL ist im Rahmen der Steuererklärung / EÜR auch ein Wert und kann zu weiteren Fehlern oder Prüfhinweisen führen wenn Eingaben an der falschen Stelle gemacht werden.
            Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Jetzt scheint es mir auch ganz logisch zu sein.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Für die Einnahmen von Kleinunternehmern steht doch sogar eine eigene Zeile zur Verfügung!
            Ja, vielen Dank!

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