AW: Fahrkosten und Arbeitskleidung als Übungsleiter
Die Frage hat mit Elster nichts zu tun, sondern betrifft reines Steuerrecht, daher wende Dich an den steuerlichen Berater Deines Vertrauens bzw. an das Finanzamt.
Die Sportkleidung und deren Reinigung dürfte zumindest strittig sein, denn im Normalfall gehört das zu normaler bürgerlicher Kleidung. Aber letztlich wirst Du das Problem nicht haben, denn der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € wird ANSTATT Deiner Ausgaben angesetzt. Da Deine Ausgaben, so sie denn komplett anzuerkennen WÄREN, darunter liegen, bleibt es auf jeden Fall bei 2.750 € - 2.400 € = 350 €.
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Fahrkosten und Arbeitskleidung als Übungsleiter
Hallo Zusammen,
ich habe die Frage(n), wenn man nebenberuflich als Übungsleiter für mehrere Vereine bzw. VHS über den Übungsleiterfreibetrag kommt, kann man dann die Fahrtkosten und die Ausgaben für Sportkleidung davon in Abzug bringen?
z.B.
Aufwandentschädigungen:
2750€
Fahrtkosten:
21km x 50 Tage x 0,30€ = 315€
Sportbekleidung (Arbeitskleidung) Sportschuhe: 69,99€
Zu versteuern wären 350€ abzüglich 384,99€ Fahrtkosten und Arbeitskleidung und somit keine Versteuerung????
Und was ist mit Weihnachtsgeschenken bzw. Giveaways? Reinigung der Sportkleidung? Kann man das auch ansetzen?
Danke schon mal für die Anworten!
Schöne Grüße
Binelein
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