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Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

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    Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

    Hallo,

    bei der Anlage V - Punkt 4 Absetzung und Sonderabschreibung - 1 Eintrag

    möchte ich meine AFA zum ersten Mal eintragen und würde gerne Wissen was bei dem Punkt "Erläuterung" / "laut Erläuterung" einzutragen ist, bzw. ob dieser Punkt frei bleibt.

    Würde mich freuen, wenn mir diesbezüglich kurz jemand weiterhelfen könnte.



    Viele Grüße

    #2
    AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

    Hmm ... geht es wirklich um ElsterFormular?

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      #3
      AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Hmm ... geht es wirklich um ElsterFormular?

      Ja Elster Formular: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) Anlage V - Punkt 4 Absetzung und Sonderabschreibung - 1 Eintrag, Ziffer 33

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        #4
        AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

        In der Regel verweist man auf eine externe Berechnung, die man bei der erstmaligen Geltendmachung einer Gebäude-AfA dann als Beleg einreicht.

        Die Herleitung der AfA direkt im Formular zu erklären, gelingt meiner Meinung nach nur ausnahmsweise. Speziell beim Kauf einer Immobilie ist das ja nicht so trivial.

        https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

          Zitat von master-kev Beitrag anzeigen
          Ja Elster Formular: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) Anlage V - Punkt 4 Absetzung und Sonderabschreibung - 1 Eintrag, Ziffer 33
          Dann versteh ich das mit dem Punkt 4 aber nicht.

          Ich seh aber gerade, dass Deine Frage schon nach Mein Elster verschoben wurde. Da ist sie sicher besser aufgehoben!
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            #6
            AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

            Der Punkt Erläuterung kann auch frei bleiben.

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              #7
              AW: Absetzung für Abnutzung für Gebäude - Erläuterung

              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              Der Punkt Erläuterung kann auch frei bleiben.
              Hallo,

              Da wird ja ganz ausführlich darauf hingewiesen im Vordruck !

              Tschüß
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