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Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

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    Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

    Hallo zusammen,
    ich erstelle dieses Jahr zum ersten mal bei Mein Elster die Anlage FE1 " Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen". Leider fehlt das Feld "Weitere Angaben Zeile 20". Dort habe ich bisher immer die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte angegeben. Zur Erklärung... es handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern, jeder hat ein paar Sonderbetriebsausgaben und jeder unterschiedliche Wege zur Arbeit. Wo bleibe ich nun also mit diesen Kosten, die die Besteuerungsgrundlagen eigentlich kürzen sollten? Muss ich diese bei den Sonderbetriebsausgaben mit hinzurechnen?
    Wer hat Rat für mich??? Oder wer kennt sich hiermit aus?
    Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!

    #2
    AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

    Leider fehlt das Feld Weitere Angaben Zeile 20
    In welcher Anlage zu welcher Erklärung gab oder gibt es denn diese Zeile?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

      Zur Feststellungserklärung als Erläuterund den Link:

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....%C3%A4rung.pdf

      Für die Gewinnermittlumg der GdbR muss die Anlage EÜR ausgefüllt werden. Der dort ermittelte Gewinn ist in die Feststellungserklärung auf die entsprechende Anlage - z. B. G -zu übernehmen.

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        #4
        AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

        Hallo,

        wie beschrieben in der Anlage FE1, Zeile 20, konnte man weitere Angaben machen.

        VG.

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo korsika,

        in der EÜR werden aber nur die normalen Werbungskosten der GbR eingetragen. Was ist mit den Sonderbetriebsausgaben der jeweiligen Gesellschafter, diese wurden sonst immer erst in der Anlage FE1 aufgelistet. Jeder hat ja unterschiedliche Ausgaben und Fahrtkosten.

        VG.
        UKo

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          #5
          AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

          In der Anlage EÜR werden sämtliche Betriebseinnahmen und -usgaben erfasst. Die abweichende Zuordnung davon erfolgt dann bei der Gewinnaufteilung - vgl. Beispiel am Schluss der Präsentation.

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....%C3%A4rung.pdf

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            #6
            AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

            ... wie beschrieben in der Anlage FE1, Zeile 20, konnte man weitere Angaben machen.
            Bei mir geht das Formular FE 1 nur bis Zeile 19, gleich ob ich 2016, 2017 oder 2018 aufrufe.

            Meiner Meinung nach ist der auf die Beteiligten entfallende Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben in die Zeile 9 einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

              In der Papierversion von 2017 gab es noch die Zeilen 20-24 für weitere Angaben.

              Dann werde ich diese Kosten wohl bei den normalen Sonderbetriebsausgaben hinzurechnen. Mal gucken, was das Finanzamt dazu hinterher sagt.

              Danke erst mal für die Antworten.

              MfG. UKo

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                #8
                AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

                In der Papierversion von 2017 gab es noch die Zeilen 20-24 für weitere Angaben.
                Nach meiner Erinnerung gab es diese Zeilen in der elektronischen Version in der Form noch nie. Früher gab es mal eine Zeile 20 für Einträge im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.

                Ich gebe seit 2012 solche Feststellungserklärungen in elektronischer Form ab. Für bis zu 10 Beteiligte war das damals schon möglich und nach meiner Erinnerung auch vorgeschrieben.

                Deshalb wird es sicher genügend Leute geben, die ihre Sonderbetriebsausgaben bereits bisher in Zeile 9 erklärt haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage FE1 - wo werden nun die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingegeben?

                  Für Sonderbetriebsausgaben gibt es die Anlage SE zur Einnahmenüberschussrechnung.

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