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Parkplatz Untervermietung steuer Freigrenze?

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    Parkplatz Untervermietung steuer Freigrenze?

    Hallo.
    Ich hatte damals gefragt bezüglich Steuer von PArkplatz vermieten. Es wurde mir geagt dass ich den ÜBerschuss indie Anlage V eintragen muss.
    JEtzt habe ich irgendwo das gelesen:
    Für die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen fallen Steuern an wenn die Mieteinnahmen die Freigrenze von 520 Euro übersteigen.

    Und da ich ein armer Doktorand bin möchte ich Geld sparen und kein GEld verlieren oder was falsch eintragen. Deswegen möchte ich ganz klar mein Problem hier schildern und bitte um Hilfe.
    Zuerst möchte ich was klären. Wenn man über Unterbermietung liest steht dass man auch Nebenkosten berechnen muss. Ich weiss nicht wie ich das machen kann. DEswegen habe ich etwas einfacher gedacht ich hoffe ist nicht falsch.
    Für meine WOhnung habe ich 900 Euro Miete bezahlt und 50 Euro waren für 2Parkplätze. NEbenkosten (PArkpaltz reinigen usw... ) keine Ahnung.
    ICh habe beide Parkplätze untervermietet für 54 Euro für 6 MOnaten und danach für 72 Euro für 5 Monaten. ALso für das ganzes JAhr 684 Euro bekommen.
    Und für die gleiche Monaten bezahlt (ohne Nebenkosten) 50 x 11 = 550

    Ist diese Theorie richtig ohne NEbenkosten?
    Muss ich dieses im Steuer eintragen? Mieteinnahmen sind die 684 Euro oder die 684 -550 = 134 Euro? < die 550 Euro Freigrenze?

    Vielen Dank für die Hilfe und schönen Tag noch

    #2
    AW: Parkplatz Untervermietung steuer Freigrenze?

    Unter der Voraussetzung, dass deine Zahlen richtig sind, betragen deine Einkünfte aus Untervermietung 134,00 €.

    Die erklärst du in Zeile 31 der Anlage V. Um die Besteuerung oder Nichtbesteuerung kümmert sich das Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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