Hallo,
ich bin ein bisschen wegen der Anlage N verwirrt.
Es geht darum, dass mein Mann (seit Juli 2018 verheiratet) aus einem Drittstaat kommt und somit keine ALG I, II oder sonstiges bezieht. Also ich für alles aufkomme. Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem die Anlge N für ihn brauche. Weil Einkommen hat er ja nicht, aber dennoch Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
Jetzt habe ich es so gemacht, dass ich alles bei mir eingetragen habe, was die Bewerbungskosten betrifft. Dabei kam ein Betrag heraus der viel höher ist als sonst, Deswegen bin ich ein bissel verunsichert. ist das richtig?
ich bin ein bisschen wegen der Anlage N verwirrt.
Es geht darum, dass mein Mann (seit Juli 2018 verheiratet) aus einem Drittstaat kommt und somit keine ALG I, II oder sonstiges bezieht. Also ich für alles aufkomme. Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem die Anlge N für ihn brauche. Weil Einkommen hat er ja nicht, aber dennoch Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
Jetzt habe ich es so gemacht, dass ich alles bei mir eingetragen habe, was die Bewerbungskosten betrifft. Dabei kam ein Betrag heraus der viel höher ist als sonst, Deswegen bin ich ein bissel verunsichert. ist das richtig?
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