Hallo zusammen,
ich bin verzweifelt, ob ich die Kosten für die Kinderferienbetreuung in meinem Fall absetzbar sind. Grund dafür ist die Rechnung: dort steht "Kosten der Maßnahme (Verpflegungspauschale) - X €" Auch die angaben Erholungsaufenthalt, bzw. Kindererholung ist mir an der Stelle verdächtig. Diese Angaben stehen sowohl in Osterferien, als auch im Sommerferien. Laut Buchhaltung können die nicht die Kosten splitten, deswegen liegt eine Rechnung nur in dieser Form. Darf man und in welcher Höhe die absetzen?
Danke im Voraus
Viele Grüße
ich bin verzweifelt, ob ich die Kosten für die Kinderferienbetreuung in meinem Fall absetzbar sind. Grund dafür ist die Rechnung: dort steht "Kosten der Maßnahme (Verpflegungspauschale) - X €" Auch die angaben Erholungsaufenthalt, bzw. Kindererholung ist mir an der Stelle verdächtig. Diese Angaben stehen sowohl in Osterferien, als auch im Sommerferien. Laut Buchhaltung können die nicht die Kosten splitten, deswegen liegt eine Rechnung nur in dieser Form. Darf man und in welcher Höhe die absetzen?
Danke im Voraus
Viele Grüße
Kommentar