Guten Morgen,
mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung 2019 ein Programmfehler hinsichtlich des Kindergeldes aufgefallen.
In der Steuer-Berechnung wird das Kindergeld nur mit 2.328 € angesetzt. nach § 66 EstG beträgt das Kindergeld 2019 für das erste Kind aber 2.388 €.
Also nicht wundern, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 60 € höher ausfällt als von ME berechnet.
mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung 2019 ein Programmfehler hinsichtlich des Kindergeldes aufgefallen.
In der Steuer-Berechnung wird das Kindergeld nur mit 2.328 € angesetzt. nach § 66 EstG beträgt das Kindergeld 2019 für das erste Kind aber 2.388 €.
Also nicht wundern, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 60 € höher ausfällt als von ME berechnet.
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