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Programmfehler Kindergeld

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    Programmfehler Kindergeld

    Guten Morgen,

    mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung 2019 ein Programmfehler hinsichtlich des Kindergeldes aufgefallen.
    In der Steuer-Berechnung wird das Kindergeld nur mit 2.328 € angesetzt. nach § 66 EstG beträgt das Kindergeld 2019 für das erste Kind aber 2.388 €.

    Also nicht wundern, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 60 € höher ausfällt als von ME berechnet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    #2
    Hallo Beamtenschweiß,
    kann ich nicht nachvollziehen, in 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind doch 2448 Euro (204,- monatlich) und die Steuerberechnung in Mein Elster rechnet mit 2448 pro Kind.
    Ich habe es mit meiner Erklärung getestet.

    Tschüß

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      #3
      Ne, in der ersten Jahreshälfte betrug das KG für das erste Kind nur 194 € = 1.164€.
      Die 204 € gelten erst ab dem 11.07.2019 = 1.224 €
      Summe 2019: 2.388 € dies deckt sich auch mit dem tatsächlich ausgezahlten Kindergeld lt. meiner Lohnbescheinigung.

      Außerdem steht in meiner Berechnung (aktuell heute Morgen durchgeführt) von mein ELSTER wirklich nur KG in Höhe von 2.328 €.
      Habe extra nochmal nachgelesen, da es für mich auch das erste mal ist, dass der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt als das KG.

      Nachtrag: der Fehler tritt scheinbar nur auf, wenn man versehentlich in der Anlage KIND das erhaltenen Kindergeld mit einem zu niedrigen Wert befüllt hat (hatte durch Datenübernahme noch die Werte von 2018 drin)..
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.03.2020, 09:55.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        Hallo Beamtenschweiß,

        du hast natürlich Recht, ich habe aber in meiner Erklärung 12x204=2448 eingetragen und mein Brutto fiktiv erhöht , damit der Kinderfreibetrag wirkt und es wird in der ausgewiesenen Steuerberechnung dann jeweils 2448 Euro angesetzt.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          ... du hast natürlich Recht, ich habe aber in meiner Erklärung 12x204=2448 eingetragen und mein Brutto fiktiv erhöht
          Offenbar werden die beim Kindergeldanspruch eingetragenen Zahlenwerte nicht geprüft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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