Arbeits- und Verbrauchsmaterial in EÜR 2018

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  • worldparks
    Neuer Benutzer
    • 04.03.2019
    • 6

    #1

    Arbeits- und Verbrauchsmaterial in EÜR 2018

    Liebe User!

    Ich habe meine Zahlen für 2018 in die EÜR eingetragen. Unter welchem Punkt trage ich die Ausgaben für meine Bleistifte, Druckerpapier, also mein Verbrauchsmaterial ein?
    Zuletzt geändert von worldparks; 04.03.2019, 10:42.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    AW: Arbeits- und Verbrauchsmaterial in EÜR 2018

    Das gehört alles bei der Kennzahl 183, Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben eingetragen.

    Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular, da steht die EÜR für 2018 doch noch gar nicht zur Verfügung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • worldparks
      Neuer Benutzer
      • 04.03.2019
      • 6

      #3
      AW: Arbeits- und Verbrauchsmaterial in EÜR 2018

      ...also Punkt 51 in der EÜR. Passt. Habe gedacht, es wird nochmal extra aufgeführt. Also bei Elster Online kann ich die EÜR 2018 eingeben.
      Danke für den Hinweis!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        AW: Arbeits- und Verbrauchsmaterial in EÜR 2018

        Also bei Elster Online kann ich die EÜR 2018 eingeben
        Das stimmt natürlich, aber für Mein ELSTER gibt es ein eigenes Unterforum, in das ich das Thema jetzt verschiebe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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