Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Belegabrufcode

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Belegabrufcode

    Hallo,

    ich habe einen gültigen Code zum Abrufen von Belegen u.a., der z.Zt. jedoch nicht funktioniert. Ist es möglich, dass das daran liegt, dass ich mich vorübergehend im außereuropäischen Ausland aufhalte? In Deutschland hatte ich noch nie Probleme mit dem Abruf-Code. Ich kann definitiv ausschließen, mich bei der Eingabe vertippt zu haben.

    Vielen Dank im voraus und
    m.f.G.

    #2
    AW: Belegabrufcode

    Hallo sgbgkg,

    also Ort von dem du dich einloggst liegt es mit Sicherheit nicht -> was heißt denn nicht funktioniert ? Sind noch keine Belege da oder gibt es eine Fehlermeldung ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabrufcode

      Hier über den Link eine allgemeine Info zum Belegabruf:

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ein_ELSTER.pdf

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabrufcode

        Hallo korsika,

        vielen Dank für Deine Reaktion.

        Allerdings erstelle ich meine Steuererklärung bereits seit 15 Jahren online und verfüge bereits seit Sept. 2014 über einen gültigen Abruf-Code, den ich seither immer erfolgreich eingesetzt habe. Bis zur Erklärung für 2017. (Siehe Antwort an holzgoe.)

        M.f.G.
        sgbgkg

        Kommentar


          #5
          AW: Belegabrufcode

          Hallo holzgoe,

          zunächst einmal danke ich auch Dir für Deine Reaktion.

          Mit "jedoch nicht funktioniert" meine ich, dass ich eine Fehlermeldung bekomme, die einerseits besagt "Sie haben einen gültigen Abrufcode" und weiter "080015017: Der von Ihnen eingegebene Abrufcode ist falsch. Transferticket: ...".

          Ich weiß, dass es kaum zu glauben ist. Dennoch benötigte ich während meines vorherigen Aufenthalts im außereuropäischen Ausland den gültigen Code zur Erstellung meiner StErkl. 2017 und habe wegen dieser Fehlermeldung viel Zeit erfolglos damit verschwendet, einen "gültigen" (oder soll ich sagen: "gültigeren") auf meinem externen Laufwerk zu suchen, in der fälschlichen Annahme, ihn dort irgendwo in der Hektik der Reisevorbereitungen "verlegt" zu haben. Kaum war ich wieder zu Hause, gab es keinerlei Probleme, meine Belege mit dem ursprünglichen Code abzurufen. Vor Antritt meiner jetzigen Reise habe ich deshalb den digital abgespeicherten und letztendlich erfolgreich in meine StErkl. 2017 hineinkopierten Code mehrmals mit dem schriftlich mitgeteilten verglichen, so dass ich ausschließen kann, mich vertippt zu haben.

          Das Ganze ist nicht kriegsentscheidend. Nach meiner Rückkehr werde ich mich nur noch mit meinem Personalausweis anmelden. Warum ich darauf nicht hier und jetzt zurückgreifen kann, ist eine unendlich lange und ebenso unglaublich ärgerliche Telekom-Geschichte. ...

          M.f.G.
          sgbgkg

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabrufcode

            Dies lag nicht am Abrufcode, der ist unbefristet gültig. Es lag an der Steueridentifikationsnummer, die als Sortiermerkmal für den Belegabruf gilt. Die Steueridentifikationsnummer setzt einen inländischen Wohnsitz voraus. Wird dieser auch nur vorübergehend aufgegeben wird die Steueridentifikationsnummer von den Meldebehörden gesperrt. Dann kann der Belegabruf auch bei Verwendung des richtigen Abrufcodes nicht funktionieren. Kommt man aus dem Ausland zurück und meldet sich wieder mit einem inländischen Wohnsitz an wird die (alte und einzige) Steueridentifikationsnummer wieder aktiviert - der gleiche Abrufcode funktioniert wieder - da unbefristet gültig. Wollte man dies bei einem vorhersehbaren Wechsel des inländischen Wohnsitzes - Wechsel ins Ausland - Rückzug ins Inland - verhindern besteht die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung in begründeten Einzelfällen die Pflege der Meldedaten übernimmt und daduch verhindert, dass die Steueridentifikationsnummer bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt deaktiviert wird und der Belegabruf nicht mehr möglich ist.

            Kommentar


              #7
              AW: Belegabrufcode

              Hallo korsika,

              ich bedanke mich sehr für die ausführliche Antwort. Sollte ich allerdings mit dem Wort "vorübergehend" für ein Missverständnis gesorgt haben, bitte ich Sie, es mir nachzusehen. Das war wirklich nicht meine Absicht.

              Sowohl beim vorherigen Mal, als auch jetzt habe ich lediglich Verwandte besucht, so dass ich keine Veranlassung hatte, mich beim Einwohnermeldeamt oder gar beim Finanzamt abzumelden. Mein Wohnsitz befindet sich seit meiner Geburt ununterbrochen in Deutschland. Und obwohl ich inzwischen wirklich fast alles für möglich halte, fehlt mir die Fantasie, mir vorzustellen, meine Identifikationsnummer habe Zugriff auf meine lokalen Daten, also auch auf meine Flug-Daten (Abflug- und Rückkehr-Datum sowie Flugziel), und könne sich aufgrund dessen automatisch selbst deaktivieren und zum richtigen Zeitpunkt wieder reaktivieren, und zwar von mir völlig unbemerkt. Kleiner Scherz am Rande!

              Ihre Antwort lässt mich befürchten, dass ich nun sämtliche anderen Ursachen ausschließen muss, so dass nur noch mein menschliches Versagen übrig bleibt. (Und ich war mir so sicher. ...) Dafür spricht ein winzig kleines Argument, das ich jedoch für sehr unwahrscheinlich halte und das weder mit Elster noch mit anderen steuerlichen Zusammenhängen zu tun hat.

              Ich werde mich der Peinlichkeit unterziehen und nach meiner Rückkehr meine Schande gestehen, falls sie sich dort definitiv herausstellen sollte.

              Mich für den verursachten Aufwand entschuldigend verbleibe ich
              m.f.G.
              sgbgkg

              Kommentar


                #8
                AW: Belegabrufcode

                Hallo korsika,

                vorab kann ich schon mal berichten, dass es mir wider Erwarten inzwischen gelungen ist, mich mit meinem Personalausweis bei ElsterOnline einzuloggen. So konnte ich meine Belege ohne den lang diskutierten Code abrufen. Damit habe ich wegen des kurz erwähnten Telekom-Dilemmas nicht gerechnet. Es würde den Rahmen dieses Forums sprengen, näher auf den Zusammenhang damit einzugehen.

                Sollte ich die Zeit erübrigen können, werde ich aus eigenem Interesse dennoch in Deutschland prüfen, ob das Nichtfunktionieren des Abruf-Codes tatsächlich auf mein menschliches Versagen zurückzuführen war, und entsprechend berichten.

                Heilfroh über diese Entwicklung und mich nochmals für Ihren Einsatz bedankend verbleibe ich
                m.f.G.
                sgbgkg

                Kommentar

                Lädt...
                X