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Unterhaltszahlung an unsere Tochter

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    Unterhaltszahlung an unsere Tochter

    Hallo zusammen,

    unsere Tochter (19) studiert in Magdeburg (ca. 500km von zu Hause) und wir bezahlen ihr die Wohnung. Es gibt da ja den "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" in Höhe von 924,- Euro, der deckt aber bei weitem nicht den benötigten finanziellen Aufwand. Kann man noch an anderer Stelle Unterhaltsleistungen geltend machen? Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen.

    LG Hans Jörg

    #2
    AW: Unterhaltszahlung an unsere Tochter

    Hallo Hans Jörg,

    solange du Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bekommst sind alle Aufwendungen dadurch abgegolten.

    Du kannst ja spaßeshalber mal eine Anlage Unterhalt ausfüllen und sobald du wahrheitsgemäß angibst Anspruch auf Kindergeld oder Freibetrag, dann erschein nichts mehr in der Steuerberechnung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Unterhaltszahlung an unsere Tochter

      Wobei Kinderfreibetrag und Sonderbedarf zusammen 8.352,00 € ausmachen, die steuerfrei bleiben. Das sind zwar 648,00 € weniger als der Grundfreibetrag,

      aber das hat der Gesetzgeber nun mal so entschieden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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