Hallo zusammen,
unsere Tochter (19) studiert in Magdeburg (ca. 500km von zu Hause) und wir bezahlen ihr die Wohnung. Es gibt da ja den "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" in Höhe von 924,- Euro, der deckt aber bei weitem nicht den benötigten finanziellen Aufwand. Kann man noch an anderer Stelle Unterhaltsleistungen geltend machen? Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen.
LG Hans Jörg
unsere Tochter (19) studiert in Magdeburg (ca. 500km von zu Hause) und wir bezahlen ihr die Wohnung. Es gibt da ja den "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" in Höhe von 924,- Euro, der deckt aber bei weitem nicht den benötigten finanziellen Aufwand. Kann man noch an anderer Stelle Unterhaltsleistungen geltend machen? Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen.
LG Hans Jörg
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